SPD will BKA-Gesetz korrigieren

Die Sozialdemokraten entdecken Korrekturbedarf beim BKA-Gesetz und fordern eine Expertenanhörung, die eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag hinauszögern dürfte.

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Von
  • Detlef Borchers

Die SPD hat Änderungswünsche beim BKA-Gesetz angemeldet, das dem Bundeskriminalamt (BKA) neue Aufgaben zuweist. Nach Aussage von Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, seien zehn bis zwölf Punkte des neuen Gesetzes klärungsbedürftig. Die SPD werde darum Mitte September eine Expertenanhörung im Bundestag ansetzen, deren Ergebnisse im neuen Gesetz berücksichtigt werden sollen. Damit dürfte mit der Verabschiedung des BKA-Gesetzes frühestens zum Jahresende zu rechnen sein.

Der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes war Anfang Juni vom Bundeskabinett verabschiedet worden und sollte am kommenden Freitag in den Bundestag eingebracht werden. Wiefelspütz lobte den Entwurf in seiner Stellungnahme, mahnte jedoch Korrekturen an. So möchte die SPD einen Abhörschutz für muslimische Geistliche analog zum Abhörschutz für Priester anderer Religionen installieren. Außerdem soll die Kontrolle von Online-Durchsuchungen nicht von BKA-Beamten, sondern von unabhängigen Gutachtern durchgeführt werden.

Die Frist, nach der das BKA erst am dritten Tag eine richterliche Genehmigung für eine solche Untersuchung einholen muss, möchte die SPD komplett streichen. Es sei nicht glaubwürdig, wenn angesichts der langen Vorbereitungszeit beim Programmieren eines "Trojaners" mit einer "Gefahr im Verzuge" argumentiert werde, die die späte Benachrichtigung des Richters erforderlich mache, erklärte Wiefelspütz. Schließlich möchte die SPD eine Evaluierungspflicht in das neue Gesetz einbauen: Es soll nach einigen Jahren geprüft werden, ob die erheblich ausgeweiteten Befugnisse für das BKA überhaupt praxistauglich sind.

Die FDP kritisierte den Vorstoß von Wiefelspütz. Er zeige, dass die SPD den "Elchtest" nicht bestanden habe. Gisela Piltz, die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion erklärte in einer Pressemeldung: "Die SPD stimmt heimlichen Online-Durchsuchungen zu. Die SPD stimmt dem Lauschangriff zu. Die SPD stimmt dem Spähangriff zu. Die SPD stimmt der Rasterfahndung zu. Die SPD stimmt der Einschränkung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern zu. Zugleich so zu tun, als wolle sie die Grundrechte schützen, ist ein absurdes Spektakel."

Für die CDU/CSU-Fraktion antwortete Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen mit dem Hinweis, dass es keinen Abhörschutz für Imame geben könne. Eine Gleichbehandlung beispielsweise mit katholischen, jüdischen oder evangelischen Geistlichen der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften in Deutschland werde es nicht geben. Diese sind nach dem vorliegenden Entwurf des BKA-Gesetzes grundsätzlich geschützt.

Auch für den innenpolitische Sprecher der CDU, Wolfgang Bosbach, zählt die Imam-Frage zu den "Knackpunkten": Die Union werde in dieser Hinsicht keiner Regelung zustimmen, die eine wirkungsvolle Terrorabwehr durch das BKA unterlaufe, erklärte Bosbach gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. (Detlef Borchers) / (vbr)