Modell "abgestufte Erwiderung" gegen Internet-Piraten

Der Gesetzesentwurf zur "gewöhnlichen Internetpiraterie" wurde heute im französischen Ministerrat behandelt

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Von
  • Thomas Pany

Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Internetpiraterie ist heute dem französischen Ministerrat vorgelegt worden. Der Entwurf über "Verbreitung und Schutz von schöpferischen Inhalten im Internet" wurde dem Rat unter Vorsitz des Staatspräsidenten Sarkozy heute von der Ministerin für Kultur und Kommunikation Christine Albanel präsentiert.

Wie Präsident Sarkozy der Presse über seinen Sprecher erklärte, gebe es "keinen Grund, weshalb das Internet eine rechtlose Zone sein soll". Frankreich habe das Copyright erfunden, und wenn hier nichts unternommen würde, werde es über kurz oder lang keine schöpferischen Inhalte mehr geben.

Der französische Entwurf, der sich gegen die "gewöhnliche Internetpiraterie" richtet, unterscheidet sich gegenüber Gesetzesentwürfen aus anderen Ländern durch das Modell der "abgestuften Erwiderung" auf illegale Downloads. Laut Details, die seit der diesjährigen Musikmesse MIDEM in Cannes im Januar dieses Jahres bekannt sind, wird den "kleinen Piraten" zunächst schriftlich nahegelegt, dass sie ihre illegalen Aktivitäten unterlassen sollen. Im Wiederholungsfall (innerhalb der folgenden sechs Monate) soll das Internetvertragsverhältnis für einen Monat suspendiert werden. Bei einer weiteren Wiederholung innerhalb eines halben Jahres soll es zur Kündigung des Vertragsverhältnisses kommen und zu einem "zeitlichen Verbot" eines neuen Vertragsabschlusses bei einem anderen Internetprovider.

Eine zugrundeliegende Vereinbarung (siehe "Mission Olivennes") zwischen dem französischen Staat, Internetprovidern und Industrievertretern, speziell der Film-und Musikindustrie, wurde im November 2007 geschlossen. Die zuständige Behörde zur Umsetzung des Gesetzes heißt HADOPI ("Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet), die "von Kunstschaffenden angerufen werden kann". Fraglich ist allerdings, ob die Behörde mit ihren Mails und Briefen die illegalen Downloader tatsächlich erreicht - angesichts der Tatsache, dass man es hier meist mit technisch findigen Zeitgenossen zu tun hat.

Das abgestufte Vorgehen soll angemessener auf die verbreitete Praxis illegaler Downloads reagieren. Bislang lieferten die Copyright-Gesetze DADVSI (Droits d'Auteur et Droits Voisins dans la Société de l'Information) die rechtliche Grundlagen gegen jegliches illegales Herunterladen - mit drakonischen Strafen: Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren und Geldstrafen bis zu 300.000 Euro.

Der Gesetzesentwurf zum "Loi Création et Internet", wie das Gesetz in Kurzform genannt wird, muss nun dem Senat vorgelegt werden. ()