Elektrosmog durch Mobilfunkantenne: Klägerin fordert neue Wohnung

Eine Französin verlangt von ihrem Vermieter ein Zimmer in einer "störungsfreien Zone", da sie überempfindlich auf elektromagnetische Strahlung der Antenne auf dem Dach ihrer bisherigen Wohnung reagiere.

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  • dpa

Aus Angst vor den Strahlungen durch Antennen verklagt eine 44 Jahre alte Französin ihre Wohnungsgesellschaft erneut auf ein Zimmer in einer störungsfreien Zone. In der Berufungsverhandlung am Montag in Colmar gab sie an, überempfindlich auf elektromagnetische Wellen zu reagieren. Ihrem Straßburger Vermieter CUS Habitat warf sie vor, sie nicht vor der elektromagnetischen Strahlung der Antenne auf dem Dach ihrer bisherigen Wohnung geschützt zu haben. Sie habe an Ohrensausen, Nackenschmerzen, Kribbeln und Vibrationen im Gesicht gelitten, sagte die 44-Jährige.

CUS Habitat erteile den Mobilfunkbetreibern die Genehmigung, Antennen auf die Dächer zu montieren, sagte die Anwältin der Klägerin, Dominique Harnist. Deshalb sei die Wohnungsgesellschaft verantwortlich. Ihre Mandantin wolle "in einer strahlungsfreien Zone leben", sagte die Anwältin.

Die Gesellschaft habe ein hohes Maß an Verständnis gezeigt und der Frau mehrere Wohnungen zugewiesen, sagte deren Verteidigerin Sandrine Bihl. Dennoch habe die Mieterin nicht aufgehört, zu klagen. Der Vorsitzende der militanten Vereinigung gegen Elektrosmog "Robin der Dächer", Marc Cendrier, nannte die Mobilfunkantennen "einen Angriff auf die öffentliche Gesundheit. Jeder ist ihnen, je nach individueller Konstitution, mehr oder weniger ausgesetzt".

Das Landgericht in Straßburg hatte im September 2006 in erster Instanz die Klage der Frau mit dem Argument abgewiesen, ihre Beschwerden seien "subjektiv". Die Nachmieterin ihrer früheren Wohnung habe keine Beschwerden. Ein Urteil wird am 15. Dezember erwartet.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 2005 Symptome einer Überempfindlichkeit gegen elektromagnetische Wellen als echt anerkannt, allerdings nicht als Krankheitsbild. Wissenschaftliche Studien haben bislang noch keinen Zusammenhang von Elektrosensitivität (Electromagnetic Hypersensitivity, EHS) und Mobilfunkantennen herstellen können. In Großbritannien und Schweden sind die Symptome der Elektrosensibilität anerkannt, nicht jedoch in Frankreich und Deutschland. (dpa) / (anw)