Mannesmann: Ende der doppelten Verbindungskosten
Mannesmann Arcor will künftig keine zusätzlichen Gebühren für die Durchleitung zu T-Online erheben.
Die Telefongesellschaft Mannesmann Arcor hat sich mit der Telekom geeinigt und will fortan von den Surfern keine zusätzlichen Verbindungsgebühren für die Durchleitung von Verbindungen zu T-Online erheben. Das teilte Michael Peter, Pressesprecher von Mannesmann Arcor mit. Vielmehr ziehe Arcor die Durchleitungskosten nunmehr von der Telekom ein, heißt es.
Kunden, die einen so genannten Preselection-Vertrag für Festnetz-Ferngespräche abgeschlossen hatten, aber als Internet-Zugang einen Online-Dienst wie T-Online nutzten, mussten im letzten Jahr nicht nur die üblichen Surf- und Telefonkosten des Online-Dienstes bezahlen, sondern zusätzlich die des Preselection-Anbieters. Möglicherweise hunderttausende Surfer wurden auf diese Weise doppelt zur Kasse gebeten.
Für Michael Peter liegt die Verwantwortung für die Doppelberechnung bei der Telekom. Der ehemalige Monopolist habe Mannesmann nicht für die Durchleitung bezahlen wollen, gleichwohl aber die Verbindungsgebühren von den T-Online-Kunden erhoben. Peter empfiehlt den Surfern, die doppelt gezahlt haben, die Gebühren von der Telekom zurückzufordern. Demgegenüber meint der hannoversche Rechtsanwalt Thomas Feil, dass Mannesmann für die Kosten gerade stehen muss. Obwohl seit April 1999 dopplete Gebühren angefallen sind, habe Arcor seine Preselection-Kunden erst im Oktober darauf hingewiesen. Eine Rückerstattung sei daher auf dem Wege des Schadensersatzes möglich. (dz)