Weitere Klage gegen Rundfunkbeitrag abgewiesen

Gegen den neuen Rundfunkbeitrag wird immer wieder geklagt, bisher erfolglos. Ein Verfahren in Gera ist jetzt ebefalls gescheitert.

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Von
  • Marzena Sicking

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Gera hat eine Klage gegen den Rundfunkbeitragsbescheid abgewiesen, der nach dem zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erhoben wird. Das Gericht wollte weder die verfassungsrechtlichen Bedenken des Klägers teilen, noch eine in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes fallende Steuer oder gar einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz erkennen (Urteil vom 19. März 2014, Az.: 3 K 554/13 Ge). Genauso hatte auch schon das Verwaltungsgericht Bremen in zwei ähnlichen Verfahren geurteilt.

Aufhänger der Klagen war in jedem Fall die neue Praxis der Rundfunkgebühr-Erhebung, die eine Zahlung vom Inhaber der Wohnung verlangt und zwar unabhängig davon, ob dort tatsächlich ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. Damit entfällt der frühere Ermittlungsaufwand bei der GEZ, allerdings müssen Bürger nun auch zahlen, wenn sie den Service gar nicht nutzten. Das wollten sich einige Betroffene nicht gefallen lassen, doch vor Gericht sind sie bisher alle abgeblitzt.

Genau wie in Bremen erklärten auch die Verwaltungsrichter in Gera, dass es keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Vorgehen gebe. Da die Zahlung an die Möglichkeit der Inanspruchnahme, aber nicht an die Leistung selbst geknüpft ist, sei es richtig, diese als Beitrag und nicht als Steuer zu erheben.

Der Gesetzgeber sei aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung außerdem befugt, zu pauschalieren, selbst wenn damit auch Wohnungsinhaber erfasst werden, die gar keine Empfangsgeräte nutzen. Voraussetzung für eine solche Pauschalisierung ist, dass die Gruppe der zahlenden Nichtnutzer nur einen geringen Prozentsatz ausmacht. Davon gehen die Richter aus und sehen keinen Grund, die aktuelle Praxis der Rundfunkgebührenerhebung zu ändern oder einzelne Personen von der Zahlung zu befreien. ()