Jugendmedienschutz: Altersfreigaben auch für soziale Medien

Blogger und soziale Netzwerke sollen nach Vorstellung der Rundfunkkommission ihre Angebote künftig auch mit Altersfreigaben kennzeichnen, sonst drohen Sanktionen. Der Kommissions-Entwurf für den neuen Staatsvertrag liegt jetzt vor.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Rundfunkkommission der Länder hat einen Entwurf für einen neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorgelegt. Er soll den technischen Jugendmedienschutz stärken, indem unter anderem auch Inhalte in sozialen Medien wie Blogs von einer Alterskennzeichnung erfasst werden. Noch offene Details sollen unter Beteiligung der Öffentlichkeit mit einer Online-Konsultation geklärt werden. Bis zum 19. Mai können Bürger sich noch einbringen, dann sollen die Beiträge bis Anfang Juni ausgewertet werden. Am 12. Juni sollen dann zur Sitzung der Rundfunkkommission Eckpunkte für eine JMStV-Novelle vorgelegt werden. Bis Dezember soll der Vertrag dann eingetütet werden.

Im Entwurf fordern die Länder eine freiwillige Alterskennzeichnung ("ab 12 Jahren" oder "ab 18 Jahren") für Telemedien mit "unveränderbaren Angeboten". Außerdem können sie ihre Angebote bei einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle vorlegen. Der neue Anlauf zielt auch auf nutzergenerierte Inhalte und betrifft somit vor allem soziale Medien wie Blogs und Facebook. 2010 war bereits ein Anlauf, den Jugendmedienstaatsvertrag zu novellieren, gescheitert.

Mit dem neuen Entwurf sollen Angebote privilegiert werden, die sich in einer "für ein Jugendschutzprogramme auslesbaren Art und Weise" kennzeichnen. Diese Kennzeichnung kann der Anbieter selbst vornehmen oder ein Klassifizierungssystem einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle verwenden. In diesen Fällen ist er vor einer Verfolgung fehlerhafter Kennzeichnungen als Ordnungswidrigkeit geschützt.

Dem niedersächsischen Landesmedienchef und stellvertretenden Vorsitzenden der KJM, Andreas Fischer, geht der Entwurf nicht weit genug. "So müsste die KJM weiterhin Jugendschutzprogramme anerkennen, die nur am Desktop PC funktionieren. Aus meiner Sicht darf es nur eine Anerkennung geben, wenn ein Jugendschutzprogramm zumindest Windows, iOS und Android ‚kann’."

Rechtsanwalt und Blogger Thomas Stadler vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) hingegen kritisiert das Vorhaben grundsätzlich: "Es ist ein Irrglaube, man könne Kinder vor nicht altersgerechten Inhalten im Netz durch das technische Mittel eines Internetfilters schützen." Die Erfahrung lehre, "dass Internetfilter technikbedingt immer fehlerhaft sind und einerseits zuviel blockieren, anderseits auch tatsächlich jugendgefährdende Inhalte durchlassen."

Siehe dazu auch den c't-Hintergrund:

(vbr)