ICANN-Treffen: Speicherpflicht für Domaindaten bleibt ein Zankapfel

Deutsche Registrare wehren sich weiter gegen die Verpflichtung, Kundendaten langfristig zu speichern, weil das gegen Datenschutzgesetze verstößt. Unterstützung kommt dabei von der Regierung.

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Von
  • Monika Ermert

Ein Vertreter der Bundesregierung hat auf dem 49. Treffen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) in Singapur gefordert, die Speicherpflichten für Registrare auszusetzen. Unternehmen, die mit Domains handeln, werden von der ICANN verpflichtet, die Daten der Domaininhaber bis zwei Jahre nach Vertragsende aufzubewahren. Das kollidiert zum Beispiel mit dem Datenschutzrecht in der EU. ICANN-Vertreter wiesen Kritik am dem Verfahren zurück.

Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums im Regierungsbeirat, Hubert Schöttner, forderte die ICANN auf, nicht gegen EU-Registrare vorzugehen, die gegen die Speicherpflichten verstoßen. "Einige der Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung verletzen nationale Datenschutzgesetze", unterstrich Schöttner auf dem Treffen des Regierungsbeirats mit der ICANN-Spitze in Singapur. Da sich die Erteilung der vorgesehenen Ausnahmen für EU-Registrare ganz offenbar hinzögen, solle die ICANN auf Sanktionen verzichten.

Deutsche Registrare halten das Ausnahmeverfahren unterdessen für gescheitert. Volker Greimann, Chefjurist beim Registrar Key-Systems, erinnerte die ICANN-Direktoren an ihre Zusagen: Registrare in Ländern mit strengen Datenschutzbestimmungen sollten von den massiven Speicherpflichten ausgenommen werden. Doch ist erst ein einziges Ausnahmeverfahren vollständig, ein weiteres weitgehend abgeschlossen. Anträge vom Oktober und November vergangenen Jahres würden nach wie vor "verhandelt".

Mit Gutachten von Datenschutzbehörden oder spezialisierten Kanzleien sollen die Registrare jeweils nachweisen, dass die Speicherpflichten mit dem für sie geltenden Recht kollidieren. Beim deutschen Recht ist der Konflikt offensichtlich. Personen-, Kontakt- und sogar Kreditkartendaten sollen permanent, und sogar bis mindestens zwei Jahre nach Vertragsende gespeichert werden, IP-Logs und weitere Daten mindestens 180 Tage.

Ein kleines Problem sei das, meinte ICANN-Vizepräsident Cyrus Narmizi, das nur die EU-Registrare betreffe. Es gebe nur 15 Anträge auf die Ausnahmeregelung. Die Hälfte der 170 EU-Registrare habe bereits den Vertrag samt Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. ICANN-Präsident Fadi Chehadé verwies auf das Beispiel des französischen Registrars OVH. Der habe rasch seine Ausnahme bekommen, es sei also doch ganz einfach. OVH hatte sich laut Beobachtern mit der ICANN auf die Anwendbarkeit der französischen Vorratsdatenspeicherung für ein Jahr geeinigt. (vbr)