Bundestag beschließt Ausweitung der Volkszählung

Das Parlament hat den umstrittenen Entwurf der Bundesregierung zur Durchführung des für 2011 geplanten Zensus mit den Stimmen der großen Koalition und Änderungsvorschlägen des Innenausschusses verabschiedet.

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Der Bundestag hat am heutigen Freitag den umstrittenen Entwurf der Bundesregierung zur Durchführung der für 2011 geplanten Volkszählung mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet. Die Opposition votierte geschlossen gegen das Vorhaben. Bei dem Beschluss folgte die Parlamentsmehrheit den Änderungsvorschlägen (PDF-Datei) des federführenden Innenausschusses, der eine Ausweitung des registergestützten Zensus vorsieht.

Demnach sollen auch die Religionszugehörigkeit und ein eventueller Migrationshintergrund abgefragt werden. Zur Begründung heißt es, dass es damit Bund, Ländern und Gemeinden ermöglicht werde, in Verbindung mit demografischen und sozialen Tatbeständen "wichtige zusätzliche Informationen über die Zusammensetzung der Gesamtbevölkerung zu erhalten". Zudem sei man vielfachen Wünschen der Religionsgemeinschaften und der Fraktionen gefolgt.

Daten sollen bei dem gewählten Verfahren im Wesentlichen durch die Auswertung der Melderegister und anderer Verwaltungsdatenbanken erhoben werden. Ebenfalls abweichend von der Regierungsvorlage hat der Bundestag nun den Stichprobenumfang bei den zusätzlich durchgeführten umfangreichen Haushaltsbefragungen durch den Einbezug von Städten mit durchschnittlich etwa 200.000 Einwohnern von acht auf zehn Prozent der Bevölkerung erhöht. Den Zank mit den Ländern um die Aufteilung der Kosten für den Zensus sucht der Bundestag mit einem Kompromiss zu beseitigen. Dieser sieht eine Erhöhung der Leistungen des Bundes von etwa 84 Millionen auf 250 Millionen Euro vor.

Die Unionsfraktion zeigte sich im Vorfeld der Abstimmung erfreut über das "gelungene Ende eines langwierigen Gesetzgebungsverfahrens". Bis zur letzten Minute habe man nach einem tragfähigen Kompromiss gesucht, der Bund, Länder und Kommunen gemeinsam befriedigen könne. Die SPD-Fraktion machte deutlich, dass man bei der Arbeit an dem Gesetz auch unter Zeitdruck gestanden habe, da in den Ländern noch die nötigen Umsetzungsgesetze auf den Weg gebracht werden müssten. Hier setzte einer der Kritikpunkte der Linksfraktion an. Nach Aussagen aus den Ländern sei der Zeitplan der Umsetzung "nicht einhaltbar", betonte sie. Zudem komme es als Folge des Gesetzes zu einer weiteren Datenanhäufung.

Für die Grünen wäre eine strikte Umsetzung der EU-Vorgaben akzeptabel gewesen. So aber steuere man "sehenden Auges" auf eine Verfassungsklage zu, da in mehreren Punkten die Vorgaben aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten würden. So entspreche er Entwurf etwa nicht der Forderung der Karlsruher Richter, dass Daten aus sogenannten Sonderbereichen wie von Heimbewohnern, Haftinsassen oder Patienten psychiatrischer Einrichtungen nur in anonymisierter Form erfasst werden dürften. Die FDP-Fraktion begründete ihre Ablehnung vor allem mit der ihrer Ansicht nach nicht ausreichenden "Abweichungsfestigkeit" bei der Befragung. Wenn nicht sichergestellt sei, dass in allen Bundesländern die Erfassung einheitlich erfolge, führe das zu vielfach "nicht gerichtsfesten Zahlen".

Siehe dazu auch:

  • Zensus 2011, Informationsseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

(Stefan Krempl) / (jk)