Volkszählung 2011 startet in die operative Phase

Das Statistische Bundesamt hat den Fahrplan für den Zensus 2011 vorgestellt, mit dem sich die Bundesrepublik nach dem letzten Zensus 1987 wieder in den international üblichen 10-Jahres-Rhythmus von Volkszählungen einreihen soll.

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Von
  • Richard Sietmann

Das Statistische Bundesamt hat am heutigen Mittwoch den Fahrplan für den Zensus 2011 vorgestellt, mit dem sich die Bundesrepublik nach dem letzten Zensus 1987 wieder in den international üblichen 10-Jahres-Rhythmus von Volkszählungen einreihen soll. Damit wird Deutschland einer EU-Verordnung nachkommen, deren erste Lesung im Europaparlament im Februar vorgesehen ist und die voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft tritt. Für die Erhebung wird erstmals nur rund ein Drittel der Bevölkerung direkt befragt: Dabei handelt es sich um die Teilnehmer einer Stichprobe von sieben bis neun Prozent der Bürger sowie sämtliche Eigentümer von Gebäuden oder Wohnungen; für beide Gruppen besteht eine Auskunftspflicht. Den überwiegenden Teil der Angaben gewinnt die amtliche Statistik jedoch aus den Melderegistern sowie den Datenbeständen der Bundesanstalt für Arbeit.

"Der Zensustest im Jahre 2001 hat eine verlässliche Entscheidungsgrundlage geliefert, dass ein registergestütztes Verfahren zusammen mit einer ergänzenden Stichprobenerhebung die benötigten Daten in der gleichen Qualität wie eine traditionelle Volkszählung liefern kann", erläuterte die zuständige Leiterin der Abteilung "Bevölkerung, Bildung, Staat" im Statistischen Bundesamt, Dr. Sabine Bechtold, heute in Berlin. Trotz des Methodenwechsels habe der Datenschutz oberste Priorität. "Für den Zensus 2011 gemachte Angaben dürfen und werden nicht in die Verwaltung fließen", bekräftigte sie. "Es muss niemand befürchten, dass ihm durch wahrheitsgemäßes Ausfüllen eines Fragebogens ein Nachteil entsteht." Sämtliche Auskunftspflichten werde man auch über das Internet erledigen können.

Nachdem das Zensusvorbereitungsgesetz am 13. Dezember in Kraft getreten ist, werden jetzt die Voraussetzungen für die in diesem Jahr beginnenden Datenlieferungen geschaffen. Das Zensusvorbereitungsgesetz (PDF-Datei) regelt, dass beim Statistischen Bundesamt ein Anschriften- und Gebäuderegister aufgebaut wird, das zur Steuerung der verschiedenen Teilerhebungen, zur Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung über die schriftliche Befragung der Eigentümer sowie zur Zusammenführung der Datenquellen dient. Ab dem 1. April wird dieses Register mit Anschriftendaten der Katasterämter und mit einem ersten Abzug der Melderegister befüllt. Im April 2010 ist dann eine weitere Lieferung von Melderegisterdaten vorgesehen. Der Zensusstichtag selbst wird voraussichtlich im Mai 2011 liegen.

Zur Zeit laufen die Vorbereitungen für das Zensusdurchführungsgesetz. "Das Gesetzgebungsverfahren werden wir in diesem Jahr hoffentlich abschließen", erklärte Bechtold. Bei den Erhebungsmerkmalen – demografische Daten wie Alter und Geschlecht, Erwerbsstatus und Bildungsabschluss, Haushaltsgröße und Familientyp, Angaben zu Gebäude oder Wohnung – orientiere sich die Bundesregierung an dem in der bevorstehenden EU-Verordnung festgelegten Pflichtprogramm. Diese Pflichtmerkmale können auf nationaler Ebene zwar erweitert werden und das Bundesinnenministerium hat eine wissenschaftliche Kommission eingesetzt, die hierzu Vorschläge erarbeiten soll, doch die Volkszählungsmanagerin ließ keinen Zweifel, was die amtlichen Statistiker von einer Erweiterung der Erhebung halten: "Jedes zusätzliche Merkmal bedeutet auch einen zusätzlichen Aufwand", warnte sie. Zudem sei es nicht Aufgabe eines Zensus, zu jeder tagesaktuellen Fragestellung eine Antwort zu geben. "Der Zensus ist nicht die Datenquelle, um mal alle Datenwünsche loszuwerden."

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(Richard Sietmann) / (jk)