Britischer Datenschutzbeauftragter hat keine Einwände gegen Google Street View

Wegen weniger möglicher Datenschutzverletzungen dürfe man die "digitale Uhr" nicht zurückdrehen, heißt es in einer Stellungnahme des britischen Datenschutzbeauftragten zu einer Beschwerde der Bürgerrechtsorganisation Privacy International (PI).

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Von
  • Florian Rötzer

Der britische Datenschutzbeauftragte hat eine Beschwerde der Bürgerrechtsorganisation Privacy International (PI) gegen Google Street View zurückgewiesen und erklärt, dass Google dem Datenschutzgesetz gehorche. Neben PI hatte es auch von anderer Seite Kritik gegeben, da manche fürchten, Google Street View könne Einbrechern oder gar Terroristen bei der Suche nach interessanten Zielen behilflich sein. Bewohner eines reichen Wohnviertels von Broughton in der Grafschaft Buckinghamshire hatten Anfang April ein Google-Auto sogar daran gehindert, Aufnahmen zu machen. Der Fahrer musste unverrichteter Dinge wieder abziehen.

PI hatte im März gefordert, dass Google Street View, für das Fahrzeuge mit Panoramakameras alle Straßen abfahren und fotografieren, weitgehend denselben Bedingungen unterliegen müsse, wie dies bei Überwachungskameras der Fall sei. So müssten die Menschen darüber informiert werden, dass sie einen überwachten Bereich betreten oder aufgenommen werden. Sollten Aufnahmen von Privateigentum (etwa dem Inneren von Häusern oder Gärten) gemacht werden, müssten nach den Datenschutzregeln die Besitzer erst gefragt werden. Zudem äußerte PI Zweifel daran, ob Google tatsächlich automatisch alle Gesichter und Fahrzeugkennzeichen vor einer Veröffentlichung der Bilder unkenntlich machen kann. Es sei nicht zu dulden, dass ein Unternehmen zunächst Aufnahmen machen dürfe, die die Privatsphäre verletzten, und erst im Nachhinein und nach Aufforderung weiterhin erkennbare Gesichter oder Fahrzeugkennzeichen unkenntlich machen oder Häuser entfernen müsse.

David Evans, zuständig für die Datenschutzpraxis im Büro des Datenschutzbeauftragten, wies in einer offiziellen Stellungnahme (PDF-Datei) die Forderungen von PI zurück. Man müsse einem "pragmatischen und Common-Sense-Ansatz" folgen und könne nicht wegen einer kleinen Zahl von möglichen Datenschutzverletzungen einen ganzen Dienst verbieten.

Man habe die Probleme mit Google durchgesprochen und vereinbart, dass eine Beschwerdenstelle beim Unternehmen eingerichtet werden müsse. Wichtig sei, dass alle Gesichter und Fahrzeugkennzeichen unkenntlich gemacht werden und Google schnell auf Beschwerden reagiere. Man werde die Einhaltung genau überprüfen. Aber die Veröffentlichung der Aufnahmen würde allgemein nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit formal das Datenschutzgesetz verletzen. Jeden Tag würde man in den Fernsehberichten ja auch Menschen sehen, die hinter den Reportern über die Straße laufen. Auch Fußballfans würden ohne deren Einverständnis aufgenommen, was "völlig legal" sei. Es gebe kein Gesetz, das es verbieten würde, Menschen mit einer Kamera im öffentlichen Raum aufzunehmen, wenn dies keine Belästigung darstelle. "Google Street View widerspricht nicht dem Datenschutzgesetz", so Evans, "und es ist auf keinen Fall im Sinne des allgemeinen Interesses, die digitale Uhr zurückzudrehen. In einer Welt, in der viele Menschen Twitter, Facebook und Blogs benutzen, ist es wichtig, die Position des allgemeinen Menschenverstandes gegenüber Street View und dem relativ begrenzten Eindringen in die Privatsphäre einzunehmen."

In einer prompt veröffentlichten Entgegnung wirft PI nun dem Datenschutzbeauftragten vor, den Datenschutz zugunsten kommerzieller und technischer Interessen aufzuweichen, was auch im Fall von Gentests, dem Abnehmen von Fingerabdrücken oder der automatischen Erfassung von Fahrzeugkennzeichen so gewesen sei.

Auch in Deutschland sind die Google-Kamera-Autos unterwegs. Bei hiesigen Datenschützern stößt dies auf Bedenken. So raten niedersächsische Datenschützer den Bürgern, bei Google in Hamburg Widerspruch gegen die Aufnahmen einzulegen. Allerdings sind die deutschen Datenschützer auch der Meinung, dass Google Street View nicht verboten werden könne. (fr)