US-Gericht: Wikipedia grundsätzlich unzuverlässig

Das Berufungsgericht des US-Bundesstaates New Jersey hat ein Urteil aufgehoben, weil es unter anderem auf einem Wikipedia-Artikel als Beweismittel beruhte.

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Von
  • Johannes Endres

Das Berufungsgericht des US-Bundesstaates New Jersey hat ein Urteil aufgehoben, weil es unter anderem auf einem Wikipedia-Artikel als Beweismittel beruhte. Bei dem Verfahren ging es um Kreditkartenschulden. Der Kreditkarten-Account des beschuldigten Kunden war mehrfach an andere Banken übertragen worden, teilweise durch Fusionen und Firmenkäufe und schließlich durch Verkauf an ein Inkassounternehmen. Dieses versuchte nun, die Schulden einzuklagen. Der Kreditkartenkunde bezweifelte jedoch, dass er wirklich an diese Firma zahlen müsse. Um die Serie der Verkäufe zu dokumentieren, legte der Kläger-Anwalt daraufhin unter anderem den Ausdruck eines Wikipedia-Artikels und einen Artikel der New York Times vor. Der Richter akzeptierte diese beiden Beweismittel und sprach dem Inkassounternehmen schließlich einen Anspruch zu.

Der "Superior Court of New Jersey" hat nun entschieden (PDF-Datei), dass die Forderung nicht hinreichend belegt war, da der Wikipedia-Artikel nicht als Beweismittel zulässig war. Wörtlich heißt es: "Jeder, der über einen Internetzugang verfügt, kann einen Wikipedia-Account anlegen und jeden Eintrag in Wikipedia ändern." Somit könne auch jede Prozesspartei einen Artikel beliebig manipulieren, ausdrucken und dem Gericht vorlegen. Eine solche veränderbare Quelle sei "grundsätzlich unzuverlässig" (inherently unreliable) und keine, deren "Korrektheit vernünftigerweise nicht bezweifelt werden kann", wie es für Beweise erforderlich sei.

Dass der Richter im ersten Prozess den Wikipedia-Artikel berücksichtigt habe, sei somit ein Formfehler. Da in der Kette der Verkäufe somit ein Schritt nicht bewiesen sei, habe der Kläger seine Forderung nicht ausreichend belegt.

Die Korrektheit des News-York-Times-Artikels, der einen anderen Verkauf belegte, wird in der Entscheidung nicht in Zweifel gezogen. ()