NetBSD streicht Werbeklausel aus der Lizenz

Die freie UNIX-Variante NetBSD hält nicht länger Fest an der Werbeklausel, bei der Entwickler beim Bewerben ihrer auf BSD-Code basierenden Software den Namen des ursprünglichen Autors nennen mussten.

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Von
  • Alexandra Kleijn

Die NetBSD Foundation hat eine Änderung der bevorzugten Lizenz für NetBSD-Code angekündigt. Sie ermutigt Entwickler, fortan nur noch Code unter der sogenannten Zwei-Klausel-Lizenz beizusteuern. Software, die bereits Teil von NetBSD ist, hat das Team bereits entsprechend angepasst. Mit dem neu eingeschlagenen Weg sollen sowohl die Werbeklausel entfallen, die die Original-BSD-Lizenz der Berkeley-Universität in Kalifornien (UCB) schon 1999 gestrichen hatte, als auch die sogenannte Endorsement-Klausel.

NetBSD gehört wie FreeBSD und OpenBSD zu den freien Unix-Varianten, die auf die Unix-Version 4.4BSDLite2 zurückgehen. Die Werbeklausel in der Lizenz hielt Entwickler dazu an, beim Bewerben ihrer auf BSD-Code basierenden Software den Namen des ursprünglichen Autors zu nennen. Die BSD-Lizenz wird gemeinhin als eine der liberalsten Open-Source-Lizenzen angesehen. Sie erlaubt im Gegensatz zur GPL zum Beispiel die Weitergabe des gesamten Codes auch als proprietäre Software. (akl)