Datenschützer hat weiterhin Bedenken bei der Volkszählung
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt zwar einige der am Freitag verabschiedeten Regelungen für die Volkszählung 2011, sieht aber Bedarf für weitere Änderungen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt zwar einige der am Freitag verabschiedeten Regelungen für die Volkszählung 2011, sieht aber Bedarf für weitere Änderungen. In einer Pressemitteilung sagt Schaar, er habe sich mit seiner Forderung durchsetzen können, die Daten nicht bis auf einzelne Adressen aufzuschlüsseln. Problematisch bleibe die Datenerhebung jedoch beispielsweise in Krankenhäussern und Haftanstalten. Wie das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil empfohlen hatte, sollten die Daten in diesen Bereichen nur anonym erhoben werden, um die Gefahr einer sozialen Abstempelung zu vermeiden. Zumindest sollten "die Identifizierungsdaten nach der Datenerhebung so früh als möglich gelöscht" werden, fordert Schaar.
Siehe dazu auch:
- Bundestag beschließt Ausweitung der Volkszählung
- Ausweitung der Volkszählung: "Wunschkonzert" oder notwendige Statistik?
- Kabinett beschließt Volkszählung für 2011
- Volkszählung ohne Fragebögen, Kopfzerbrechen um den nächsten Zensus, c't 19/1999, S. 268
()