Internet-Auktionen dĂĽrfen sich Auktionen nennen
Auch Online-Auktionsfirmen dürfen ihre Veranstaltungen rechtmäßig "Versteigerung" und "Auktion" nennen.
Auch Online-Auktionsfirmen dürfen ihre Veranstaltungen rechtmäßig "Versteigerung" und "Auktion" nennen. Dies hat gestern das Landgericht Wiesbaden in einem Musterprozess entschieden.
Das Verfahren drehte sich um die Klage des Bundesverbandes Deutscher Kunstversteigerer. Dieser wollte der Internet-Auktionsfirma ExtraLot.com verbieten, sich Auktion und Versteigerung zu nennen. Die Bezeichnungen müssten klassischen Auktionshäusern vorbehalten bleiben, argumentierte der Verband, der Web-Auktionen für eine Bedrohung des herkömmlichen Auktionshandels hält. Die Kunstversteigerer im Netz hingegen warfen dem Verband "Besitzstandswahrung auf Kosten der Kunden" vor.
Die Wiesbadener Richter entschieden zugunsten der Online-Versteigerer und wiesen die Klage der traditionellen Kunstversteigerer ab. Ob der Bundesverband das Urteil nun in zweiter Instanz anfechten wird, ist noch offen. (mbb)