PC-Geschenke an die Bertelsmann-Mitarbeiter

Torpediert das Finanzministerium die Vernetzungsinitiative deutscher Unternehmen ?

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Von
  • Florian Rötzer

In den vergangenen Wochen machten die Konzerne Ford, Delta Airlines und kürzlich Intel Schlagzeilen mit Plänen, ihre gesamte Mitarbeiterschaft gegen eine symbolische Monatsgebühr oder sogar gänzlich kostenlos mit modernen PCs und Internetzugang auszurüsten. Am Mittwoch gab nun Bertelsmann bekannt, sich auch in die Reihe der "Computer-Verschenker" einreihen zu wollen. Die an sich gute Idee, die übrigens 1997 zuerst in Deutschland entstand, hat nur einen Haken: Gerade für die deutschen Mitarbeiter der genannten Unternehmen dürften sich die PC-Giveaways fürs Heim wegen der Steuergesetzgebung hier zu Lande als Danaergeschenk erweisen.

Für die Aktion will das Unternehmen 100 Millionen Mark zur Verfügung stellen. Bertelsmann hofft, dass das Geld gut angelegt ist und sich den Beschäftigten und ihren Familien zusätzliche Chancen des Wissenszugangs, der Weiterbildung und Qualifikation eröffnen. Einzelheiten zur Umsetzung des Projekts werden von einer Projektgruppe noch ausgearbeitet. Betriebsräte und Personalleiter haben die Pläne der Unternehmensleitung begrüßt. Vorgesehen ist, dass die Mitarbeiter einen noch nicht festgelegten Monatsbeitrag zu den Hardware- und Softwarekosten leisten sowie die Telefonkosten für die Interneteinwahl übernehmen.

Nach wie vor macht die Steuergesetzgebung in Deutschland aber die Weitergabe der PC-Geschenke schier unmöglich: "Die Abgabenbelastung von 20 Prozent Sozialabgaben und durchschnittlich 35 Prozent Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil ist für den Mitarbeiter durchaus ein Faktor, der seine Entscheidung beeinflussen kann, ob er das Angebot des Unternehmens annimmt", ärgert sich Adolf Großmann aus dem Vorstandsstab der Personalabteilung bei Bertelsmann. Falls der Konzern selbst diese Kosten übernähme, würde das die gesamte Kalkulation sprengen, "da dann auch noch Steuer auf die Steuer anfällt."

Großmann hofft nun, in Verhandlungen mit den Finanzbehörden eine Anerkennung der betrieblichen Nutzung und damit eine Steuerbefreiung erreichen zu können. Falls dies nicht gelinge, würde der Staat die Entwicklung der Informationsgesellschaft klar behindern. (Stefan Krempl)

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