Elektronischer Einkommensnachweis ELENA nimmt Formen an

ELENA soll die mühselige Zettelwirtschaft bei Entgeltbescheinigungen ablösen: Arbeitgeber senden ihre Entgelt-Daten an eine zentrale Speicherstelle.

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Von
  • Detlef Borchers

Am morgigen Mittwoch berät das Bundeskabinett über den elektronischen Einkommensnachweis (ELENA). Das digitale Auskunftsverfahren soll die mühselige Zettelwirtschaft ablösen, bei der Entgeltbescheinigungen auf Papier vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Offen ist dabei die Frage, welche Smartcard die qualifizierte digitale Signatur für das ELENA-Verfahren aufnehmen wird, der elektronische Personalausweis oder die elektronische Gesundheitskarte.

Das Funktionsprinzip von ELENA (Bild: Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung)

Derzeit erstellen 2,8 Millionen deutsche Arbeitgeber jährlich ca. 60 Millionen Bescheinigungen, die nach § 312 Sozialgesetzbuch aus dem EDV-System auf Papiervordrucke der Bundesanstalt für Arbeit gedruckt werden, um anschließend in andere Systeme eingebenen zu werden. ELENA soll diesen Medienbruch beseitigen: Arbeitgeber senden ihre Entgelt-Daten an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS), wo sie von Sachberabeitern der Bundesanstalt für Arbeit abgefragt werden können, sowie der Arbeitnehmer mit seiner qualifizierten digitalen Signatur die Einwilligung zur Datenabfrage dokumentiert hat. Dabei ist ELENA selbst keine eigenständige Chipkarte, sondern nur eine auf einer Karte aufgebrachten qualifizierte Signatur, die öffentlich überprüft werden kann und die manuelle Unterschrift eines Antragsstellers auf Leistungszahlungen ersetzt. Gleichzeitig stellt sie die "rechtssichere Kontrolle des Datenabrufs" fest, wie Harald Flex, Geschäftsführer der informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) betont. Seine Organisation hat das ELENA-Verfahren (PDF-Datei) entwickelt und von Datenschützern prüfen lassen.

Nach den derzeitigen Plänen soll ELENA noch in diesem Jahr das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen haben, damit 2009 die ZSS und die Registrierungsbehörde für die qualifizierte Signatur eingerichtet werden kann. Anfang 2010 sollen dann die Arbeitgeber damit beginnen, mit monatlichen Datenlieferungen den Datenbestand der ZSS zu füllen. Nach entsprechenden Feldtests könnte ELENA 2012 in den Regelbetrieb gehen und sechs verschiedene Entgeltbescheinigungen übernehmen. Damit würde das ELENA-Verfahren die Wirtschaft um Burokratiekosten von mindestens ca. 85 Millionen Euro entlasten, so die ersten Berechnungen. Allein die Entgeltbescheinigungen für die Bundesanstalt für Arbeit sollen Kosten von 100 Millionen Euro erzeugen. Dementsprechend mahnt die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände bereits die Regierung an, dass die Kabinettsvorlage das Einsparpotenzial nicht ausschöpft. Arbeitgeber müssten über 100 Auskunfts- und Bescheinigungspflichten nachkommen, die sie liebend gerne durch ein digitales Verfahren ersetzen wollen.

Dabei kommt ELENA nicht umsonst. Allein für den Aufbau des IT-Systems der ZSS werden 55 Millionen Euro Anschubfinanzierung gerechnet. Die 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland müssen die Kosten für die digitale Signatur tragen, die derzeit von ausgebenden Trustcentern mit 40 Euro veranschlagt werden. Die Bundesanstalt für Arbeit soll dabei die Kosten für die Signatur bei Hartz IV-Empfängern übernehmen. Auf Seiten der Bundesregierung wie der ELENA-Planer hält man die Kosten für vertretbar, weil die qualifizierte Signatur auch für andere Zwecke eingesetzt werden kann, etwa für den gerne zitierten sicheren Einkauf im Internet. Während die Mehrheit der deutschen Datenschutzorganisationen und der Normenkontrollrat für den Bürokratieabbau das ELENA-Verfahren begrüßen, hat das unabhängige Datenschutzzentrum in Schleswig-Holstein Bedenken vorgetragen. In einer Stellungnahme heißt es, dass ELENA eine Datenspeicherung auf Vorrat sei und daher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletze. (Detlef Borchers) / (jk)