Datenschützer kritisiert ELENA

Mit ELENA, dem elektronischen Einkommensnachweis, werde nicht der schönen griechischen Göttin gehuldigt, sondern eine hässliche, datenschutzwidrige Großdatenbank in die Welt gesetzt, meint Thilo Weichert.

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Von
  • Detlef Borchers

Thilo Weichert, der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), hat das Verfahren zum elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) scharf kritisiert. Dieses Verfahren soll heute vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Mit ELENA werde nicht der schönen griechischen Göttin gehuldigt, sondern eine hässliche, datenschutzwidrige Großdatenbank in die Welt gesetzt, heißt es in der Stellungnahme des Datenschützers. Weichert kritisiert die Speicherung auf Vorrat, die nicht allein beim Beantragen von Sozialleistungen genutzt werden könnte. Auch andere Behörden, allen voran die Finanzämter, könnten sich für die Datensammlung interessieren, wenn sie einmal in der Welt ist. Kritisch sei dabei der Datenzugriff ohne Kenntniss der Betroffenen. "Es ist völlig unverständlich, weshalb das Kabinett – den Vorschlägen der Landesbeauftragten für Datenschutz folgend – nicht ein Verfahren der individuellen Verschlüsselung dieser hochsensiblen Daten zugestimmt hat. Inzwischen ist klar, dass ein Verfahren mit den Schlüsseln der Arbeitnehmer, welches übrigens vom Bundesfinanzministerium favorisiert wird, technisch machbar ist. Den Beteuerungen der Bundesregierung, die Daten unterlägen einer strengen Zweckbindung, kann nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit in anderen Zusammenhängen wenig Glauben geschenkt werden. Sind Daten einmal vorhanden, sind diese schnell vielfältigen Begehrlichkeiten ausgesetzt, gegen die die Betroffenen keine Abwehrmöglichkeiten haben", heißt es in der Begründung von Weichert, warum das ELENA-Gesetz abgelehnt werden sollte.

Die erneut einsetzende Debatte um ELENA, die einstmals unter dem Namen "Jobcard" geführt wurde, bekommt aktuell neue Nahrung durch die gleichzeitig anlaufende Reform der Unfallversicherung, die das Bundesarbeitsministerium betreibt und die morgen auf der Tagesordnung steht. Arbeitsminister Olaf Scholz will ein Verfahren zur individuellen Zeitdatensammlung einführen, das die Unfallversicherungen entlasten soll. Anders als bisher sollen Betriebe die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter nicht mehr pauschal melden, sondern individuell erfassen, speichern und an die Krankenversicherung berichten. Von dort aus sollen die Individualdaten an die Rentenversicherung (die im ELENA-Verfahren eingebunden ist) und schließlich an die Unfallversicherung weitergeleitet werden. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung laufen die Arbeitgeber gegen diese "Stechuhr für alle" Sturm, weil der Verwaltungsaufwand für die individuelle Zeitdatenspeicherung sehr hoch sein soll. In jedem Fall würde er die Unfallversicherungen nur wenig entlasten. Sollte das "Konjunkturprogramm für die Hersteller von Zeiterfassungssystemen" (FAZ) kommen, könnte die Gefahr bestehen, dass die solchermaßen anfallenden Arbeitszeitdaten auch für ELENA-Meldungen benutzt werden.

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(Detlef Borchers) / (jk)