Bürgerrechtler klagen gegen Apple

Apple hatte Informationen über das Zusammenspiel von iTunes und iPods in einem Wiki unter Verweis auf das US-Urheberrecht entfernen lassen. Die Electronic Frontier Foundation sieht darin aber einen unzulässigen Versuch, Freiheiten im Netz zu beschneiden.

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Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) geht im Streit um die Veröffentlichung angeblicher iTunes-Hacks gegen Apple vor Gericht. Beim Bezirksbundesgericht für das nördliche Kalifornien reichte EFF-Anwalt Fred von Lohmann Feststellungsklage gegen den Computerhersteller ein. Das Gericht soll klären, ob die Veröffentlichung bestimmter Informationen über Schutzfunktionen von iPod und iTunes gegen das US-Urheberrecht verstößt.

In dem seit vergangenem Herbst schwelenden Streit geht es um drei Seiten auf dem Wikiportal BluWiki des Anbieters Odioworks, auf dem Nutzer offenbar Möglichkeiten diskutierten, wie Musiksammlungen auf iPods und iPhones auch mit anderen Programmen als iTunes verwaltet werden können. Dabei wurde der Klageschrift (PDF-Datei) zufolge die Funktion beschrieben, mit der iTunes-Software und iPod ihre Zusammenarbeit regeln und andere Programme wie Songbird ausschließen. Darüber hinaus wurde entsprechender Programmcode aus der Apple-Software veröffentlicht.

Apple sieht in diesen Veröffentlichungen einen Verstoß gegen das US-Copyright. Im vergangenen November forderte Apple den BluWiki-Betreiber Sam Odio per Anwaltschreiben auf, die betreffenden Seiten zu löschen. Die veröffentlichten Informationen seien geeignet, Apples Kopierschutz Fairplay auszuhebeln und verstießen deshalb gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), der die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen untersagt.

Nachdem Odio die Seiten vorsorglich vom Server genommen hatte, schaltete sich die EFF ein. Die Bürgerrechtler sehen in Apples Vorgehensweise einen unzulässige Versuch, Freiheiten im Netz zu beschneiden. "Bei Apples rechtlichen Drohungen gegen BluWiki geht es um Zensur, nicht um den Schutz legitimer Urheberrechtsinteressen", meint von Lohmann. Auf BluWiki seien lediglich ein paar "Hobbyisten" zusammengekommen, die iPods zum besseren Zusammenspiel mit alternativer Software bringen wollten. Die dabei angewandten Methoden des "Reverse Engineering" seien ebenso legal wie die Diskussion darüber.

Apple hatte 2007 damit begonnen, die Software der Musikgeräte auf das Zusammenspiel mit iTunes zu beschränken. Mit einem Hashwert verständigen sich iPod und iTunes auf den vollen Zugriff auf das Datenfile (iTunesDB), mit dem die gespeicherte Musik organisiert wird. Ohne diese Signatur verweigert der Player die Zusammenarbeit mit einer Software. Dieser Schlüssel wurde bereits einige Male geknackt, woraufhin der Hersteller neue Verfahren zur Generierung des Hashwerts einführte. Die auf BluWiki zusammengekommenen Anwender wollten durch die Entschlüsselung den iPod auch zum Zusammenspiel mit Linux-Anwendungen bringen.

Da der Hash nur den Zugriff auf iTunesDB regelt, seien Apples Copyright-Argumente hinfällig, argumentiert die EFF. Die Verschlüsselung sei kein Kopierschutz im Sinne des DMCA, deshalb könne auch nicht von der rechtswidrigen Veröffentlichung von Umgehungsmaßnahmen die Rede sein, zumal der DMCA eine Entschlüsselung zu Kompatibilitätszwecken ausdrücklich erlaube. In einem Antwortschreiben (PDF-Datei) an von Lohmann halten Apples Anwälte dem entgegen, dass der auf BluWiki veröffentlichte Code auch Bestandteil von Fairplay sei. Das sei eine Veröffentlichung von Informationen, die zur Umgehung eines Kopierschutzes genutzt werden können, und daher rechtswidrig seien. (vbr)