Dritte juristische Front im Plagiatstreit zwischen Facebook und StudiVZ eröffnet

Vor der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln fand heute eine erste mündliche Verhandlung statt, in der Vorwürfe bekräftigt wurden, StudiVZ habe Aussehen, Funktionsmerkmale sowie Dienste und damit das geistige Eigentum von Facebook kopiert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 110 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Man könnte meinen ...

Der US-amerikanische Social-Community-Betreiber Facebook und sein deutscher Konkurrent StudiVZ kämpfen inzwischen an drei juristischen Fronten gegeneinander. Nachdem Facebook im vergangenen Juli in Kalifornien Klage gegen die StudiVZ-Betreiber eingereicht hatte, weil diese bei der Gestaltung ihres Portals in erheblichem Umfang vom Vorbild Facebook abgekupfert haben sollen, konterte der damalige StudiVZ-CEO Marcus Riecke mit einer Feststellungsklage beim Landgericht Stuttgart, um "von deutschen Gerichten feststellen zu lassen, dass die von Facebook erhobenen Vorwürfe nicht zutreffend sind". Laut amerikanischen Gerichtsdokumenten (PDF-Datei) reichte Facebook am 19. November 2008 dann zudem Klage beim Landgericht Köln gegen StudiVZ ein, das Anfang 2007 für über 50 Millionen Euro von der Verlagsgruppe Holtzbrinck übernommen worden war.

Am heutigen Dienstag fand vor der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln nun die erste mündliche Verhandlung statt, in der laut dpa die Vorwürfe bekräftigt wurden, StudiVZ habe Aussehen, Funktionsmerkmale sowie Dienste und damit das geistige Eigentum von Facebook kopiert. Zudem soll StudiVZ illegal auf Facebook-Computersysteme Zugriff gehabt und sich Daten, darunter den Facebook-Quellcode, verschafft haben. Facebook hat StudiVZ deshalb auf Unterlassung verklagt. Ein Sprecher von StudiVZ bezeichnete die Vorwürfe unterdessen als haltlos. Der Vorsitzende Richter schlug vor, die Prozessbeteiligen sollten sich nach Möglichkeit außergerichtlich auf die Beauftragung eines Gutachters einigen. Dieser solle durch einen Vergleich der Quellcodes der Kontrahenten feststellen, ob und was kopiert worden ist. Kommt es zu keiner Einigung, soll Mitte Juni eine Entscheidung des Gerichts gefällt werden.

Facebook, das derzeit über 200 Millionen Nutzer zählt, aber kein Geld hat, war im Jahr 2004 von dem Studenten Mark Zuckerberg gegründet worden. Zuckerberg selbst wurde unterstellt, das Facebook-Konzept von Kommilitonen geklaut zu haben. Durch einen Vergleich konnte er die Sache schließlich aus der Welt schaffen. Später wurde bekannt, dass Facebook 65 Millionen US-Dollar für die Beilegung des Rechtsstreits zahlte. StudiVZ wurde im Oktober 2005 gegründet und kommt eigenen Angaben zufolge inzwischen auf über 5,5 Millionen registrierte Mitglieder. Anlehnungen an den eigenen StudiVZ-Namen wie im Fall "BörsenVZ" verfolgt die Holtzbrinck-Tochter juristisch und begründet dies mit einer "außergewöhnlich hohen Bekanntheit" ihrer Social Networks in der Zielgruppe der 14- bis 29-Jährige und einem Anspruch auf den "Schutz einer Kennzeichenfamilie für Zeichen [...], die nach dem Prinzip 'Interesse/Interessengruppe + VZ' gebildet werden". (pmz)