Österreich erfasst Drogenkonsumenten künftig in speziellen Datenbanken

Schon der Verdacht des Besitzes illegaler Drogen (darunter fallen etwa auch Cannabis-Produkte) reicht aus, um im neuen Suchtmittelregister zu landen, das im Rahmen der Novelle des österreichischen Suchtmittelgesetzes eingeführt wird.

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Drogenkonsumenten werden von der österreichischen Regierung künftig in speziellen Datenbanken verzeichnet. Schon der Verdacht des Besitzes illegaler Drogen (darunter fallen auch Cannabis-Produkte) reicht dafür aus. Eine entsprechende Novelle des Suchtmittelgesetzes wurde im Sommer vom österreichischen Parlament beschlossen und soll nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bald in Kraft treten. Vorgesehen ist, dass das Gesundheitsministerium vier Verzeichnisse anlegt: Suchtmittelregister, Substitutionsregister, Statistik-Register und ein Verzeichnis von Todesfällen, die im Zusammenhang mit Suchtgiftkonsum stehen. Kritiker fürchten, dass die gesammelten Daten in falsche Hände gelangen könnten. Besonderes Interesse daran haben etwa Arbeitgeber oder Versicherungen.

Im Suchtmittelregister landen alle Personen, die im Verdacht stehen, ein Suchtgiftdelikt begangen zu haben oder gegen die eine entsprechende Anzeige erstattet wurde; ferner verurteilte Suchtgift-Straftäter sowie Personen, bei denen Suchtmittel oder Drogenausgangsstoffe beschlagnahmt wurden. Auch Personen, von denen eine Bezirksverwaltungsbehörde annimmt, dass sie Drogen missbrauchen, wandern in die Kartei. Verzeichnet werden dabei Daten wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Staatsbürgerschaft, Meldeadresse, Daten über Anzeigen, Verurteilungen, Probezeiten und dergleichen, die betroffenen Drogen und deren Konsumform, Schulbildung, Wohn- und Erwerbssituation, Informationen über medizinische Maßnahmen.

Direkten Online-Zugriff auf wesentliche Teile des Registers erhalten das Gesundheitsministerium selbst, die Bezirksverwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Auch übermittelt das Gesundheitsministerium Daten im Einzelfall online an das Verteidigungsministerium, das Bundesheer, das Innenministerium, die Gewerbebehörden sowie das Wirtschaftsministerium, damit diese die Eignung einer Person zum Soldaten, Zivildiener oder Gastwirt überprüfen können.

Im Substitutionsregister werden alle Drogensüchtigen verzeichnet, die Drogenersatzstoffe erhalten und der Übermittlung ihrer Daten zugestimmt haben. Hans Zeger von der Arge Daten fürchtet, dass die Gesundheitsministerin per Verordnung bestimmt, dass nur solche Personen in ein Substitutionsprogramm aufgenommen werden dürfen, die der Datenübermittlung zustimmen. Drogenkranke hätten dann die Wahl, weiterhin illegale Drogen beschaffen zu müssen oder auf die ärztliche Schweigepflicht zu verzichten.

Die Bezirksverwaltungsbehörden erhalten in ihrer Eigenschaft als Gesundheitsbehörden direkten Online-Zugriff auf das Substitutionsregister. Sie dürfen die Daten wiederum an Ärzte und Apotheker weitergeben. Damit soll die Mehrfachbehandlung von Suchtkranken verhindert werden. Aus dem Substitutionsregister werden die Daten sechs Monate nach Beendigung der Behandlung entfernt. Aus dem Suchtmittelregister sollen Daten von Verdächtigen nach Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch gelöscht werden. Ansonsten sind die Informationen spätestens nach fünf Jahren zu beseitigen. Allerdings werden die Daten vor ihrer Löschung in pseudonymisierter Form in ein separates Statistik-Register kopiert.

In dem Statistik-Register kann man zwar von einem einzelnen Datensatz nicht auf den Namen der betroffenen Person rückschließen. Kennt man allerdings den Namen einer Person, kann man alle sie betreffenden Einträge finden und so auch nach Jahrzehnten noch eine (angebliche) Drogenkarriere nachvollziehen. Für statistische Auswertungen ist ein externer Dienstleister heranzuziehen, der dem Ministerium anonymisierte Auswertungsergebnisse zur Verfügung stellt. Wie bei dem Verzeichnis der suchtmittelbezogenen Todesfälle ist auch für das Statistik-Register keine Löschung der Daten vorgesehen. Sie sollen für immer gespeichert bleiben. (Daniel AJ Sokolov) / (pmz)