Polizei beschlagnahmt Computer eines Telepolis-Autors

Dem Autor Burkhard Schröder wird vorgeworfen, auf seiner Website eine Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben. Auf Anordnung des Amtsgerichts Tiergarten durchsuchte die Polizei seine Wohnung und beschlagnahmte einen Computer.

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Von
  • Florian Rötzer

Am Dienstag wurden auf Anordnung eines Berliner Amtsrichters die Wohn- und Arbeitsräume des Journalisten und Telepolis-Autors Burkhard Schröder von der Polizei durchsucht und sein Arbeitscomputer beschlagnahmt. Der Durchsuchungsbeschluss stützte sich auf den Verdacht eines Vergehens nach den Paragraphen 40 und 52 des im April 2008 novellierten Waffengesetzes. Paragraph 40 verbietet unter anderem, "zur Herstellung" von Waffen "anzuleiten".

Unter den Waffenbegriff fallen nach Angaben des Bundesinnenministeriums auch Sprengstoffe. Schröder wird vorgeworfen, im Internet einen Text mit einer Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben. Die Anordnung der Durchsuchung sei im Hinblick auf den Tatvorwurf und die Stärke des Tatverdachts "verhältnismäßig", weniger schwerwiegende Maßnahmen zur Erreichung des Untersuchungszieles seien "beim jetzigen Stand der Ermittlungen nicht ersichtlich", heißt es in dem Durchsuchungsbefehl.

Schröder hat sich schon seit Jahren, vor allem im Rahmen von Recherchen über Neonazis, mit dem Thema der Veröffentlichung von Anleitungen zum Bombenbau im Internet beschäftigt. Der Text steht nach seinen Aussagen in diesem Zusammenhang: "Er diente im besten Sinne der staatsbürgerlichen Aufklärung." Es sei nicht um eine "Anleitung" zum Bombenbau gegangen, es habe sich um einen theoretischen Text gehandelt.

Schröder hatte auf seiner persönlichen Website einen Textbeitrag aus dem Usenet von 1995 wiedergegeben, darüber hinaus allerdings, wie er sagt, einige "Rezepturen" für Explosivstoffe veröffentlicht. Diese würden aber im Beschluss des Amtsgerichts nicht erwähnt. Zudem wurden die mit einem Disclaimer versehen, der Text sei "ausschließlich zu Informationszwecken veröffentlicht" worden, "die praktische Umsetzung" sei "teilweise unter Strafe verboten".

Schröder will nicht klein beigeben, es geht ihm um grundsätzliche Fragen. Wenn bereits eine Dokumentation verboten sei, dann würde dies die Spielräume von Journalisten erheblich einschränken. Der zuständige Amtsrichter war am Mittwoch zu keiner Stellungnahme bereit.

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(fr)