EU bekommt neuen Rechtsrahmen für Telecom-Markt

Die 27 EU-Botschafter haben einem Kompromiss der Unterhändler der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft und des EU-Parlaments zum Telecom-Paket zugestimmt. Die noch ausstehende Zustimmung des Ministerrats und des Parlaments gilt nun als Formsache.

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  • dpa

Die Europäische Union hat die Weichen gestellt für einen neuen Rechtsrahmen für die Telekommunikationsmärkte. Die 27 EU-Botschafter haben einem Kompromiss der zuständigen Unterhändler der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft und des Europaparlaments zum umstrittenen Telecom-Paket zugestimmt, wie es heute in Brüssel aus Diplomatenkreisen hieß. Damit herrsche grundsätzlich Einigkeit, dass der neue Rechtsrahmen für den EU-Telekommunikationsmarkt vom Parlament nächste Woche in zweiter Lesung beschlossen werden könne. Auch der EU-Ministerrat – das Gremium der EU-Staaten – muss dem Gesetzespaket noch zustimmen, was nach dem grünen Licht der Botschafter aber nur noch als eine Formsache gilt.

Das Telecom-Paket soll eine neue Gesetzesgrundlage für den Telekomsektor schaffen. Es besteht aus mehreren Richtlinien. Darunter sind Bestimmungen zum Urheberrechtsschutz oder Vorgaben über die Verteilung freiwerdender Frequenzen, wenn der Rundfunk von analog auf digital umgestellt wird. Außerdem wird die bestehende Gruppe der nationalen Regulierer formal zu einer neuen europäischen Agentur umgebaut (Body of European Regulators for Electronic Communications/Berec).

Für Deutschland besonders wichtig ist ein neues Geschäftsmodell, das eine "Risikoteilung" zwischen den Ex-Monopolisten wie der Deutschen Telekom oder der spanischen Telefónica und kleineren Anbietern ermöglicht. Großinvestoren sollen so ihre Konkurrenten über langfristige Verträge oder Mindestabnahmemengen am Risiko beteiligen können. Diese können von günstigeren Konditionen profitieren. EU-Experten betonen, dass es bislang in der Branche, aber auch seitens der EU-Kommission Unsicherheiten gegeben habe, ob diese Risikoteilung wettbewerbsrechtlich möglich ist.

Das Telecom-Paket erlaubt dies nun explizit, schreibt aber vor, dass die Deutsche Telekom nach Investitionen in teure Glasfasernetze andere Diensteanbieter nicht von der Nutzung ausschließen oder benachteiligen darf. "Wer Geld in die Hand nimmt, soll davon profitieren dürfen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass neue Märkte zementiert werden sollen", sagte die Vorsitzende des zuständigen Industrieausschusses des Europaparlaments, Angelika Niebler (CSU).

Am Dienstagabend hatten sich Vertreter der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft und des Europaparlaments in einem letzten Streitpunkt geeinigt. Dem Kompromiss zufolge dürfen die Rechte von Internetnutzern nur in Ausnahmefällen beschnitten werden. Die Meinungs- und Informationsfreiheit schütze grundsätzlich auch Internetnutzer, die illegal Inhalte auf ihre Festplatte laden, sagten Diplomaten. Maßnahmen müssten durch ein unabhängiges Tribunal angeordnet werden.

Frankreich konnte sich damit mit einer von Nichtregierungsorganisationen scharf kritisierten Forderung nicht durchsetzen. Paris hatte gefordert, Internet-Nutzern nach dreimaligem Urheberrechtsverstößen den Zugang zum Internet ohne Gerichtsbeschluss sperren zu dürfen.

Zum EU-Telecom-Paket siehe auch:

(dpa) / (anw)