EU-Kommission plant strenge Regeln für zivile Drohnen

Die EU-Kommission will einen "robusten neuen Rechtsrahmen" für zivile ferngesteuerte Luftfahrtsysteme wie Quadro- oder Oktokopter festzurren. Es soll um Sicherheit, Gefahrenabwehr und den Schutz der Privatsphäre gehen.

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EU-Verkehrskommissar Siim Kallas sorgt sich darum, dass zivile Minidrohnen im Himmel über Europa unkontrolliert zunehmen können. Diese gebe es schon "in allen möglichen Formen und Größen", erklärte er am Dienstag in Brüssel. Künftig könnten Quadro- oder Oktokopter "sogar von Ihrem bevorzugten Online-Einzelhändler zur Auslieferung von Büchern verwendet werden", spielte er auf Pläne von Amazon und anderer Dienstleister (siehe Bilderstrecke unten) an.

Viele Menschen haben Kallas zufolge aber Bedenken besonders in puncto Betriebssicherheit, äußere Gefährdungen und Privatsphäre. "Zu denen gehöre auch ich", betonte der estnische Politiker. Daher seien klare Vorgaben nötig, so wie es sie bereits für größere Luftfahrzeuge gibt. Für die Betriebssicherheit gälten bislang nationale Vorschriften, die in den Mitgliedstaaten unterschiedlich seien.

Die für zivile Drohnen genutzte Technik ist nach Angaben der Kommission immer ausgereifter, ihr Potenzial für Wachstum und Beschäftigung beträchtlich. In den nächsten zehn Jahren könnten zehn Prozent des Luftverkehrsmarkts auf sie entfallen. Die Einsatzgebiete seien mannigfaltig: Kopter könnten etwa Straßen- und Eisenbahnbrücken auf Schäden überprüfen oder im Fall von Katastrophen wie Überschwemmungen zu Beobachtungszwecken eingesetzt werden. Sie ermöglichten auch, Pflanzenschutzmittel punktgenau auszubringen. Auch für "Drohnen-Journalismus" gibt es bereits Szenarien.

Die Kommission will vor allem EU-weite Vorschriften für Sicherheitsgenehmigungen schaffen. Zivile Drohnen sollen genauso sicher sein müssen wie Maschinen für die bemannte Luftfahrt. Die Normen soll die Europäische Agentur für Flugsicherheit ausarbeiten. Die Behörde soll auch Anforderungen etwa zum Schutz von Informationssystemen aufstellen sowie "besondere Rechtspflichten für alle relevanten Akteure" wie Navigationsdienstleister, Drohnenbetreiber oder Telekommunikationsdienstleister.

Informationen, die von Piloten ferngesteuerte Luftfahrzeuge sammeln, müssen nach Ansicht der Kommission "mit den geltenden Datenschutzbestimmungen in Einklang stehen". Aufsichtsbehörden sollten kontrollieren, ob und wie personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Die Kommission will auch prüfen, inwieweit die momentanen Vorschriften für Haftung und Versicherung geändert werden müssen. Derzeitig bestimmt die Masse bemannter Luftfahrtzeuge die Mindestabsicherungssumme.

Ferner sollen Forschung und Entwicklung sowie die öffentliche Förderung des erwarteten Wirtschaftszweigs neu ausgerichtet werden, wobei der Mittelstand und Startups für die Entwicklung geeigneter Technik als besonders unterstützenswert gelten. Die europäische Wirtschaft soll so auf dem internationalen Markt für zivile Drohnen eine Führungsrolle übernehmen.

Im Lauf des Jahres will die Kommission die möglichen Folgen abschätzen und damit die Herausforderungen eingehender analysieren und Lösungsoptionen ermitteln. Daraufhin soll ein Gesetzentwurf entstehen, über den der EU-Rat und das Parlament entscheiden müssten.

DHL-Paketkopter (9 Bilder)

In Aktion

Die Lieferdrohne der DHL vor dem Posttower in Bonn (Bild: Mirco Lang)

(anw)