Französische Musikproduzenten dürfen SourceForge und P2P-Betreiber verklagen

Ein Zivilgericht in Paris hat Presseberichten zufolge die französische Justiz als zuständig für eine Klage eines Musikbranchenverbands gegen SourceForge, Morpheus, LimeWire und Vuze wegen Urheberrechtsverletzungen erklärt.

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Ein Zivilgericht in Paris hat die französische Justiz als zuständig für eine Klage eines Musikbranchenverbands gegen die auf der Open-Source-Projektseite SourceForge gehostete Applikation Shareaza und die Filesharing-Anbieter Morpheus, LimeWire und Vuze wegen Urheberrechtsverletzungen erklärt. Über die bahnbrechende Entscheidung berichtet die französische Zeitung Libération in ihrer Online-Ausgabe. Die Société Civile des Producteurs de Phonogrammes en France (SPPF) hatte die US-amerikanischen Peer-2-Peer-Seiten (P2P) und die Softwareplattform demnach bereits im Juni 2007 auf Basis des im Jahr zuvor novellierten französischen Urheberrechts verklagt. Es war zunächst aber angesichts der Neuheit des Gesetzes und der ausländischen Gegner unklar, ob der Fall überhaupt in Frankreich verhandelt werden kann. Das Pariser Tribunal de Grande Instance hat dafür jetzt den Weg frei gemacht.

Die SPPF beschuldigt die US-Firmen, im großen Stil Urheberrechtsverstöße zugelassen zu haben. Dabei beruft sie sich auf Ermittlungen des französischen Unternehmens Advestigo, das illegale Filesharing-Aktivitäten über die beklagten Seiten und P2P-Netzwerke ausgemacht haben will. In ihrer Klage bezieht sich die Produzentenvereinigung konkret auf eine im Vorfeld besonders umstrittene Klausel in der französischen Urheberrechtsreform, für die sich vor allem Firmen wie der Mediengigant Vivendi stark machten. Ihr zufolge kann mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer "wissentlich" und öffentlich Software verbreitet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Selbst der Hinweis auf derlei Programme steht unter dieser Strafandrohung.

Kritiker der Passage fürchteten frühzeitig, dass mit ihr selbst Server-Software und -Protokolle wie P2P, HTTP, FTP oder SSH in eine rechtliche Grauzone geraten dürften. Sie sahen auch Open-Source-Applikationen zum Abspielen von Multimedia-Dateien wie VLC vom VideoLAN-Projekt gefährdet, da diese den Zugriff auf DVDs mit CSS-Verschlüsselung erlauben. Die Ängste werden durch den aktuellen Beschluss mehr als bestätigt, moniert die Rechtsexpertin Monica Horten in ihrem Blog. In die Schusslinie geraten sei mit SourceForge letztlich ein ganzes Portal für Open-Source-Software, über das viele kleine Firmen für sie sonst kaum erschwingliche Programme bezögen.

Der Mitgründer des vormals unter dem Namen Azureus bekannten P2P-Netzwerks Vuze, Gilles BianRosa, hatte das gerichtliche Vorgehen der SPPF im Sommer als Angriff auf Filesharing-Instrumente bezeichnet, die auch der legalen Verbreitung von Inhalten im Internet dienen. Es wäre nur unter einem gigantischen technischen und finanziellen Aufwand möglich, den Austausch geschützter Werke von vornherein zu unterbinden. Der Anbieter könne nicht im Vorfeld erkennen, ob eine übermittelte Kopie legal sei oder nicht. Es gehe der Musikindustrie wohl darum, mit der Peitsche brutal Innovationen zu verhindern. Urheberrechtsverletzungen würden mit so einem Ansatz dagegen nicht gestoppt. Die SPPF hat Vuze auf insgesamt 16,6 Millionen Euro Schadensersatz verklagt, von Morpheus will sie 3,7 Millionen. (Stefan Krempl) / (pmz)