EuGH reduziert Strafzahlung fĂĽr Nintendo
Der Europäische Gerichtshof hat eine 2002 von der EU-Kommission wegen Verstoßes gegen Kartellrichtlinien verhängte Geldbuße von 149,1 Millionen auf 119,2 Millionen Euro herabgesetzt.
- dpa
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Geldbuße gegen den japanischen Spielespezialisten Nintendo auf rund 119,2 Millionen Euro heruntergesetzt. Ursprünglich sollte das Unternehmen rund 149,1 Millionen Euro zahlen, weil es sich mit sieben seiner Alleinvertriebshändler abgestimmt hatte. Vertriebshändler, die Parallelausfuhren zuließen, wurden dadurch sanktioniert, dass Nintendo ihre Belieferung reduzierte oder sie vollständig boykottierte, teilte der EuGH heute mit (PDF-Datei).
Nach der ersten Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2002 hatte Nintendo zusammen mit zwei Vertriebshändlern Klage beim EuGH eingereicht. Das Gericht entschied, die Geldbuße für den Spielespezialisten sowie ein Vertriebsunternehmen herunterzusetzen, da beide an dem Verfahren aktiv mitgewirkt hätten. Nintendo habe relevante Unterlagen offenbart. Die Geldbuße eines belgisch-luxemburgischen Händlers wurde von einer Million Euro auf 500.000 Euro herabgesetzt. (dpa) / (anw)