Zahnärzte ziehen Konsequenzen aus BKA-Gesetz: Keine PCs mit Patientendaten ans Netz

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung der Zahnärzte hat erste Konsequenzen aus dem BKA-Gesetz mit der Erlaubnis zu Online-Durchsuchungen gezogen und rät ihren Mitgliedern, keine Computer ans Internet anzuschließen, die Patientendaten enthalten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 343 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung der Zahnärzte (KZBV) hat erste Konsequenzen aus dem BKA-Gesetz gezogen und rät ihren Mitgliedern, keine Computer ans Internet anzuschließen, die Patientendaten enthalten. In einer Pressemitteilung warnt der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Günther E. Buchholz vor einer Erosion des Arztgeheimnisses als Folge des bereits von den Ärzten abgelehnten BKA-Gesetzes.

Das gerade vom Bundestag verabschiedete Gesetz sei ein Grund mehr, die Online-Anbindung der Praxen abzulehnen, die im Rahmen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geplant ist. Bisher sei die Internet-Anbindung aus Gründen des Datenschutzes kritisch diskutiert worden, nun müsse man der Gefahr einer Online-Durchsuchung begegnen, auch wenn es bei diesen Durchsuchungen richterliche Kontrollmechanismen geben soll. Eine letzte Sicherheit vor Missbrauch und gesetzeswidrigen Datenzugriffen könnten diese aber nicht geben.

Janusz Rat, der Vorsitzende des Datenschutzkontrollausschusses der KZBV weist in der Pressemitteilung darauf hin, dass die Online-Anbindung für Zahnärzte kein Muss ist: "Glücklicherweise sind die Zahnarztpraxen rechtlich nicht verpflichtet, an den Online-Anwendungen der eGK teilzunehmen. Seit gestern ist es noch wichtiger, dass sie es auch nicht tun."

Erst in jüngster Zeit hatte die Bundesärztekammer ihre Empfehlungen für Praxis-PCs überarbeitet. In den aktuellen Empfehlungen heißt es: "Soweit eine Verbindung mit dem Praxisrechner erfolgt, sollten die Patientendaten auf dem Praxiscomputer verschlüsselt gespeichert und eine hochwertige, regelmäßig gewartete und aktualisierte Firewall verwendet werden. Kann dies nicht sichergestellt werden, so sind Patientendaten auf einem Praxiscomputer zu speichern, der über keinen Internetanschluss verfügt."

Unabhängig von der Vernetzung im Zuge der eGK-Einführung gibt es Praxen, die zu Abrechnungszwecken vernetzt sind und neben der ISDN-Direktwahl VPN-Systeme wie das SafeNet der Kassenärztlichen Vereinigungen nutzen. Bei den Zahnärzten gibt es neben dem direkten Login bei den Verrechnungsstellen die Kommunikationsplattform Zahnärzte Online Deutschland (ZOD) mit einer Chipkarte und entsprechender PKI-Infrastruktur, die alle Abrechnungsdaten verschlüsselt überträgt. (Detlef Borchers) / (pmz)