Schwarz-rot will angeblich kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auflegen

In der laufenden Legislaturperiode ist laut einem Bericht nicht damit zu rechnen, dass die Bundesregierung ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 52 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die Bundesregierung will in der laufenden Legislaturperiode kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Weder Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) noch Justizminister Heiko Maas (SPD) seien daran interessiert, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Thema aufzugreifen, berichtet Spiegel online unter Berufung auf Regierungskreise.

Vorratsdatenspeicherung

Der EuGH hatte am Dienstag geurteilt, die bestehende Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen europäisches Recht und sei ungültig. Kauder und die Spitze der SPD-Fraktion hätten danach verabredet, dass die Koalition nur dann erneut aktiv werde, wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie vorlegt, heißt es in dem Bericht. Diese dürfte jedoch nach Einschätzung von CDU/CSU frühestens im Herbst 2016, eher im Frühjahr 2017 verabschiedet werden. Das wäre zu spät für eine Umsetzung in Deutschland vor der Bundestagswahl im Herbst 2017.

Auch der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer habe davor gewarnt, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen: "Wenn das Bundesverfassungsgericht und der EuGH solche Bedenken haben, ist jetzt nicht die Zeit für einen Gesetzgebungssprint." Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) fordert hingegen laut einem Bericht der Welt vom Justizminister einen solchen Gesetzentwurf. "Wir dürfen hier nicht entspannt die Hände in den Schoß legen. Im Gegenteil: Wir brauchen jetzt in Deutschland schnell ein verfassungsgemäßes Gesetz. Dies sage ich vor allem in Richtung meiner SPD-Innenministerkollegen und des Bundesjustizministers."

Die SPD-Länderinnenminister hatten diese Woche in einer "Berliner Erklärung" ihre Position bekräftigt, dass sie "eine angemessene Mindestspeicherung zur Verfolgung schwerster Kriminalität" für notwendig halten. Dies werde mit dem EuGH-Urteil auch "nicht grundsätzlich als rechtswidrig" angesehen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wolle zunächst die Folgen des EuGH-Urteils auch mit anderen EU-Staaten erörtern, hieß es. Bei der Speicherung von Telekommunikationsdaten setze er auf eine "kluge, verfassungskonforme Regelung". (anw)