Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch greift auch bei Sharehostern

Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch für Internet-Urheberrechtsverletzungen greife auch bei illegalen Musikangeboten auf Sharehostern, meldet der Bundesverband Musikindustrie: Mehrere Nutzer wurden bereits abgemahnt und eine Hausdurchsuchung anberaumt.

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Von
  • Carsten Meyer

Der neu geschaffene zivilrechtliche Auskunftsanspruch für Urheberrechtsverletzungen im Internet greife auch bei illegalen Musikangeboten auf so genannten Sharehostern, die zunehmend als Alternative zu Tauschbörsen genutzt werden, meldet der Bundesverband Musikindustrie e.V.: Mehrere Nutzer wurden bereits abgemahnt, weil sie urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Sharehostern zum Download angeboten hatten. Nach dem rechtswidrigen Hochladen eines noch unveröffentlichten Albums führte die Staatsanwaltschaft München Anfang des Jahres bei einem dieser Nutzer auch eine Hausdurchsuchung durch.

„Einmal mehr wird ein an sich sinnvoller Service für die illegale Verbreitung von Musik, Filmen, Hörbüchern, Software oder Games missbraucht“, sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie: „Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte über Sharehoster bereitstellt, muss mit erheblichen juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen.“ Allein in Deutschland wurden seit 2004 über 100.000 Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen bei Musik eingeleitet. Die Zahl der illegalen Downloads ist seitdem von über 600 Millionen auf rund 300 Millionen zurückgegangen. Allerdings kommen auf einen legal verkauften Song im Netz immer noch rund acht illegale Musikdownloads. „Statt eines solch harten Vorgehens würden wir zunächst lieber Warnhinweise versenden, wie dies zum Beispiel in Frankreich geplant ist“, so der ehemalige Sony-Pressesprecher weiter. (cm)