Wikipedia-Sperre: Bundestagsabgeordneter Heilmann kapituliert

Nach heftigen Protesten hat Lutz Heilmann heute den Rückzug angetreten: Der Politiker erklärte, er werde keine rechtlichen Schritte mehr gegen Wikipedia unternehmen. Ganz ausgestanden ist der Streit damit allerdings noch nicht.

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Von
  • Torsten Kleinz

Nach heftigen Protesten wegen der Sperrung der Webseite wikipedia.de tritt der Bundestagsabgeordnete Lutz Heilmann den Rückzug an: Am heutigen Sonntag erklärte der Politiker, er werde keine rechtlichen Schritte mehr gegen Wikipedia unternehmen. Ganz ausgestanden ist der Rechtsstreit damit allerdings noch nicht.

Heilmann hatte eine Einstweilige Verfügung gegen den Verein Wikimedia Deutschland erwirkt, weil in einem Artikel über ihn falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet wurden. "Nachdem die falschen, ehrabschneidenden und deshalb mein Persönlichkeitsrecht verletzenden Inhalte weitgehend aus dem entsprechenden Artikel entfernt wurden, habe ich gegenüber dem Wikimedia e.V. erklärt, dass ich keine weiteren juristischen Schritte unternehmen werde und die Weiterleitung auf die Wikipedia-Inhalte unter de.wikipedia.org wieder geschaltet werden kann.", erklärt der Abgeordnete. "Der juristische Weg hat sich dafür insoweit als problematisch erwiesen, als durch die Struktur von Wikipedia die anderen Userinnen und User in Mitleidenschaft gezogen werden. Das war nicht meine Absicht." Gegen einzelne Personen will der Abgeordnete aber weiter vorgehen.

Nachdem wikipedia.de gesperrt wurde, hatten Wikipedia-Autoren den Artikel über Lutz Heilmann weiter überarbeitet. Sie kamen zu dem Schluss, dass viele Abschnitte, die der gelernte Jurist bemängelt hatte, tatsächlich nicht in den Artikel gehörten, darunter Spekulationen über die Verstrickung in einen Online-Sexversand und die innerparteilichen Auseinandersetzungen rund um Heilmann. Gegen die Nennung seiner Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit der DDR war Heilmann nicht vorgegangen.

Bis wikipedia.de wieder den normalen Betrieb aufnehmen kann, wird es allerdings noch dauern. Wikimedia-Anwalt Thorsten Feldmann erklärte gegenüber heise online: "Diese Erklärung ist uns nicht direkt zugegangen. Das gerichtliche Verbot zur Schließung von wikipedia.de wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt wird, dass der Antragsteller etwas gegenüber der Presse erklärt." Wenn der Abgeordnete Heilmann es ernst meine, müsse er auch die prozessualen Konsequenzen ziehen. Mit dem Verlauf der Auseinandersetzung zeigt sich Feldmann unzufrieden. Er beklagt, dass das Gericht entschieden habe, ohne die Argumente von Wikimedia in Betracht zu ziehen. "Sollte es soweit kommen, dass Herr Heilmann auch seinen Antrag bei Gericht zurücknimmt, befürchte ich, dass sich in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck festsetzt, dass jedermann durch eine Einstweilige Verfügung und ohne Anhörung des Vereins wikipedia.de lahmlegen kann."

Heilmann erklärte gegenüber heise online er werde sobald wie möglich die juristischen Schritte einleiten, um die Einstweilige Verfügung aufheben zu lassen. Gegen die Falschbehauptungen will er aber weiter rechtlich vorgehen. "Ich habe Strafantrag und Strafanzeige gegen drei Personen gestellt, darunter gegen einen Wikipedia-Autoren." Die beiden anderen Strafanzeigen richteten sich gegen Personen, die auf einem anderen Online-Portal Falschbehauptungen über ihn aufgestellt hätten. Hendrik Thalheim, Pressesprecher der Linksfraktion im Bundestag, stellt sich hinter den Abgeordneten: "Wenn Menschen über andere wahrheitswidrig ehrabschneidende Behauptungen verbreiten, kann sich der Betroffene unabhängig von der Verbreitungsart des Wahrheitswidrigen auch rechtsstaatlich wehren. Das hat mit Wikipedia dann gar nichts mehr zu tun."

Nachdem die Einstweilige Verfügung bekannt wurde, konnte sich Wikimedia Deutschland im Übrigen vor Solidaritätsbekundungen kaum retten. Dies machte sich auch finanziell bemerkbar: Allein am Samstag nahm der Verein Spenden in Höhe von 16.239,68 Euro ein, viele Spender hinterließen Botschaften, die sich gegen Lutz Heilmann richteten. (Torsten Kleinz) / (pmz)