Datenschützer: Google Street View lässt sich nicht verbieten

Bürger sollten die Chance bekommen, gegen die fotografische Erfassung Widerspruch einzulegen, meinen Datenschützer. Ein generelles Verbot des Straßenansichtdienstes sei aber nicht möglich.

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Google kann nicht zur Aufgabe des Straßenansichtsdienstes Street View gezwungen werden. Das sagt Hamburgs Datenschutzbeauftragter Hartmut Lubomierski in der heutigen Ausgabe des Magazins Focus. Der Internetkonzern müsse aber vor der Erhebung von Bildern allen Bürgen rechtzeitig eine Chance zum Widerspruch einräumen. Darauf hatten sich demnach die deutschen Datenschützer vergangene Woche im Rahmen des Düsseldorfer Kreises geeinigt. Auch seien Fotos unzulässig, die neben Autokennzeichen und Personen auch Hausnummern zeigen.

Bis zum vergangenen Sommer gab es in Googles Straßenansichtsdienst nur Straßen in den USA zu sehen. Erste Bilder aus Europa stellte Google anlässlich der Tour de France ins Netz. Mittlerweile sind auch Ansichten aus Italien und Spanien, Australien und Japan verfügbar. In Deutschland wurden schon in einigen Gegenden Aufnahmen angefertigt, daraufhin regte sich in der schleswig-holsteinischen Gemeinde Molfsee Widerstand. Nachdem sich der Widerstand ausweitete, klammerte Google Schleswig-Holstein von der fotografischen Erfassung aus. Die Ansicht im nördlichsten Bundesland wurde im Oktober in Hannover nicht geteilt, dort sah man keine Handhabe gegen die Erfassung.

Widerstand gegen Street View regt sich, da persönliche Lebensumstände ausgeleuchtet würden, wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar sagte. Die Bilder aus Street View könnten mühelos mit Satellitenfotos, Adressdatenbanken und weiteren personenbezogenen Daten verknüpft werden. Gegen das Ausspähen seines Hauses via Web wehrt sich der Anwalt Jürgen Ronimi aus Oberursel. Er hat laut Focus von Google die Löschung der Fotos von seinem Eigenheim verlangt und will klagen, da sich der Internetkonzern weigert. (anw)