Vorratsdatenspeicherung: Auf ein Neues, fordern Sicherheitspolitiker

Die Gewerkschaft der Polizei und Innenpolitiker der Union halten trotz des deutlichen Urteils des Europäischen Gerichtshofs an der Vorratsdatenspeicherung fest.

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Von
  • Jürgen Kuri
Vorratsdatenspeicherung

Die Polizeigewerkschaften gefallen sich gerne in der Rolle der Scharfmacher, wenn es um die Strafverfolgung geht. So auch bei der Vorratsdatenspeicherung, und das auch nach dem eindeutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Bundesregierung nun vor einem dauerhaften Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung gewarnt. "Wenn die Koalition tatsächlich in der ganzen Wahlperiode kein Gesetz mehr machen würde, wäre das aus sicherheitspolitischer Sicht eine Katastrophe", sagte GdP-Bundesvize Arnold Plickert der Rheinischen Post. Die Vorratsdatenspeicherung bleibe "zwingend erforderlich". Der Tatort verlagere sich immer mehr ins Internet. Ohne Neuregelung der Verbindungsdatensammlung sei die Polizei jedoch "auf dem digitalen Auge blind".

Mit Interesse nehme die Gewerkschaft die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zum schärferen Vorgehen gegen Kinderpornografie zur Kenntnis. "Wir Polizisten können ihm nur sagen, wie frustrierend es ist, immer wieder Täter nicht ermitteln zu können, weil die Vorratsdaten fehlen." Bei jeder vierten Straftat sei das schon jetzt der Fall, wie das Landeskriminalamt in Düsseldorf festgestellt habe.

Der Europäische Gerichtshof hatte vor wenigen Tagen der massenhaften Sammlung von Telefon- und Internetdaten unbescholtener Bürger einen Riegel vorgeschoben. Das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen Grundrechte und sei deshalb ungültig, urteilte das Gericht. Die schwarz-rote Koalition will nun offenbar in dieser Wahlperiode auf ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verzichten.

Unterstützung erhalten die Polizeigewerkschafter auch von Unions-Innenpolitikern: Die Sicherheitspolitiker von CDU/CSU halten ebenfalls an der Vorratsdatenspeicherung fest. Diese "kommt so sicher wie das Amen in der Kirche, weil sie kommen muss", sagte der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl der Mitteldeutschen Zeitung. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU) sagte dem Blatt: "An der fachlichen Notwendigkeit von Mindestspeicherfristen hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes überhaupt nichts geändert."

Unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit beziehungsweise Unzulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung angesichts des masiven Eingriffs in die Grundrechte wird aber auch die Effektivität und Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung von vielen Experten der Strafrechtsverfolgung in Zweifel gezogen. So ergab beispielsweise eine Studie des Max-Planck-Instituts für Strafrecht, keine Beweise für die These, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren in der Telekommunikation von essenzieller Bedeutung für die Strafverfolgung sei. (mit Material von dpa) / (jk)