Richter weist Gegenklage von Mac-Cloner Psystar gegen Apple zurück
Richter William Alsup hat die vom Mac-Cloner Psystar im Rechtstreit mit Apple um angebliche Verletzung von geistigen Eigentums vorgebrachten Argumente als nicht ausreichend befunden.
Im Rechtstreit mit dem Mac-Cloner Psystar hat Apple einen Zwischensieg errungen. Richter William Alsup vom Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien hat eine von Psystar Ende August eingereichte Gegenklage zurückgewiesen. Laut US-Medienberichten sah der Richter die von Psystar vorgebrachten Argumente (PDF-Datei) als nicht ausreichend an, dass die von Apple vorgenommene Kopplung von einem Betriebssystem an einen bestimmten Computertyp geeignet sei, die Konkurrenz zu behindern. Psystar hat nun 20 Tage Zeit, seine Gegenklage zu ergänzen.
Psystar bot zunächst normale PCs unter dem Namen OpenMac an, änderte den Namen im April aber in OpenComputer. Auf Wunsch sollten die Geräte mit vorinstalliertem Mac OS X geliefert werden. Der Cloner bot dann auch Rack-mounted-Server mit vorinstalliertem Mac-OS-X-10.5-Server an. Apple forderte Mitte Juli vor dem nordkalifornischen Gericht wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, Lizenzen, Marken und Patenten von Psystar Schadenersatz, Erstattung der Anwaltskosten, den Stopp des Verkaufs und den Einzug bereits veräußerter Computer. (anw)