In den USA soll aggressives Verhalten in elektronischen Medien strafbar werden

Die Demokratin Linda Sanchez hat einen Gesetzesentwurf gegen "Cyberbullying" ins Abgeordnetenhaus eingebracht, der schon das Verursachen "enormen emotionalen Stresses" kriminalisieren will.

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Die Demokratin Linda Sanchez hat einen Gesetzesentwurf gegen "Cyberbullying" ins US-Abgeordnetenhaus eingebracht, der aggressives Verhalten in elektronischen Medien mit schweren Sanktionen ahnden will. Laut dem von einigen weiteren Volksvertretern unterstützten Vorstoß für einen "Cyberbullying Prevention Act" soll mit Haft bis zu zwei Jahren beziehungsweise Geldstrafen belegt werden, wer auf andere über Informationsdienste wie E-Mail, Instant Messaging, Blogs, Webseiten, Telefon oder SMS verbal oder mit anderen Kommunikationsmitteln Druck ausübt, sie einschüchtert, nachstellt oder "enormen emotionalen Stress" verursacht. Der Täter muss dabei "schweres, wiederholtes und feindliches Verhalten" an den Tag legen.

Zur Begründung führt der knappe Entwurf an, dass vier von fünf Kindern in den USA im Alter zwischen zwei und 17 Jahren in einem Haushalt mit Internetzugang leben. Vor allem Jugendliche, die selbst Inhalte produzieren oder soziale Netzwerke nutzen, seien dabei Ziele von Cyberbullying. Elektronische Kommunikationsmittel erlaubten es den Tätern zudem, anonym viele Menschen anzugehen. Die Online-Opfer hätten dann häufig unter psychologischen Problemen bis hin zu Depressionen zu kämpfen. Auch die schulische Leistungsfähigkeit leide. In besonders schweren Fällen komme es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die teils mit Totschlag oder Selbstmord endeten. Sechs Prozent der Psychologen, die an einer einschlägigen Umfrage teilgenommen haben, hätten in den vergangenen fünf Jahren mindestens von einem Patienten mit traumatischen Online-Erfahrungen berichtet. 54 Prozent davon wiederum seien unter 18 gewesen.

Erste Blogger wie der Rechtsprofessor Eugene Volokh laufen bereits Sturm gegen das Vorhaben, das ihrer Ansicht nach weit über das Ziel hinausschieße, tief in die Meinungsfreiheit eingreife und breiten Missbrauch herausfordere. Schon der Versuch, einen Politiker über eine Reihe von Blogeinträgen in einem nicht gerade freundschaftlichen Ton zu einem bestimmten Wahlverhalten zu bewegen, könne einen zum Straftäter machen. Das gleiche gelte für einen Journalisten, der deftige Kommentare mit ähnlichem Zweck schreibt, die dann auch im Web veröffentlicht werden. Auch die Kritik an Firmen wegen schlechter Kundenbehandlung im Internet oder am Telefon falle unter die Gesetzesvorbehalte. (Stefan Krempl) / (anw)