Bundesdatenschützer Schaar schlägt Charta des digitalen Datenschutzes vor

Anlässlich des 3. Nationalen IT-Gipfels hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am heutigen Donnerstag eine "Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit" vorgeschlagen. Beiträge und Anregungen sind willkommen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat anlässlich des 3. Nationalen IT-Gipfels am heutigen Donnerstag eine "Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit" vorgeschlagen (PDF-Datei). "Angesichts der exponentiell zunehmenden Erhebung, Verknüpfung und Bewertung von Informationen werden Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit immer bedeutsamer", erklärt Schaar dazu. Der Vorschlag der Charta solle einen grundsätzlichen Meinungsaustausch zu diesen Kernfragen anstoßen. Beiträge und Anregungen können und sollen an folgende Mailadresse geschickt werden: charta@bfdi.bund.de

In einer durch Interaktivität geprägten Welt sind die Einzelnen nicht mehr bloß Nutzer, sondern Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten. Als solche sind sie aber auch verantwortlich für Inhalte, die sie über sich und andere veröffentlichen. Die Gestaltung und Verwendung elektronischer Dienste sollte sich an folgenden Grundsätzen orientieren:

  • Jeder hat das Recht, sich unbeobachtet und frei von Überwachung im Internet zu bewegen. Dienste müssen nach Möglichkeit auch anonym oder unter Pseudonym in Anspruch genommen werden können.
  • Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt beachtet werden. Sowohl staatliche Stellen als auch Unternehmen sind aufgerufen, ihr Handeln an dieser Maxime auszurichten. Datenvermeidung und Datensparsamkeit kommt dabei zentrale Bedeutung zu.
  • Die Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Datenverarbeitung ist zu gewährleisten. Einfach zu bedienende sichere Verschlüsselungsverfahren gehören zur informationstechnischen Grundversorgung.
  • Jeder hat das Recht, über die Preisgabe seiner Daten selbst zu bestimmen. Dienste müssen entsprechende Einstellmöglichkeiten aufweisen. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn die Betroffenen darin ausdrücklich einwilligen (opt in). Elektronisch erteilte Einwilligungen müssen jederzeit – auch elektronisch – widerrufen werden können.
  • Transparenz beim Umgang mit persönlichen Daten ist eine Bringschuld aller verantwortlichen Stellen. Betroffene haben ein unveräußerliches Recht auf Auskunft hinsichtlich der zu ihrer Person oder zu ihrem Pseudonym gespeicherten Daten.
  • Öffentliche Stellen sind gehalten, sich stärker zu öffnen. Bürgerinnen und Bürgern haben ein Recht zu erfahren, wie Entscheidungen zu Stande kommen und wie Steuergelder ausgegeben werden. Fachliche Weisungen, Dienst- und Verwaltungsvorschriften sollten über das Internet verfügbar gemacht werden.
  • Zu einer offenen Verwaltung gehören einfach zu nutzende, sichere Kommunikationsmöglichkeiten mit Bürgerinnen und Bürgern. Sie erwarten zu Recht kompetente und zügige Reaktionen auf ihre Anliegen.
  • Wer das Internet in Anspruch nimmt und dabei Informationen preisgibt, muss sich der Folgen bewusst sein, denn im Netz gibt es kein Vergessen. Besondere Sorgfalt ist geboten bei Bewertungen, Bildern oder sonstige Informationen über Dritte; ihre Rechte sind zu beachten.
  • Die Bildungseinrichtungen – vom Kindergarten, über die Hochschule bis zur Erwachsenenbildung – sind gehalten, allen Generationen das nötige Rüstzeug für einen verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Technologien zur Verfügung zu stellen.
  • Auch in einer zunehmend von Technik geprägten Welt gibt es Menschen, die aus guten Gründen elektronische Dienste nicht in Anspruch nehmen. Ihre Entscheidung ist zu respektieren und darf nicht zu Benachteiligungen führen.

(pmz)