EU-Kommission will "Nackt-Scanner" vorerst nicht zulassen

Die EU-Kommission hat Pläne zur Zulassung von Geräten vom Tisch genommen, die Flugpassagiere bei Sicherheitskontrollen bis auf die Haut durchleuchten können.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 78 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die EU-Kommission streicht einen Passus in ihrem Verordnungsvorschlag zur Luftverkehrssicherheit, nach dem so genannte Nackt-Scanner zur Sicherheitsüberprüfung an Flughäfen zugelassen werden sollten. Das sagte laut dpa EU-Kommssionssprecher Fabio Pirotta. Der Vorschlag werde überdacht. Die Scanner könnten zur Abwehr von Gefahren nützlich sein, meinte Pirotta. Ihre Erwähnung in der geplanten EU-Verordnung habe aber die gesamte Neufassung der Kontrollvorgaben blockiert. Nun werde das bestehende Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck überarbeitet. Wenn die nötigen Geräte zum Aufspüren gefährlicher Stoffe rechtzeitig und flächendeckend zur Verfügung stünden, solle das Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck im April 2010 aufgehoben werden.

Darstellung einer durchleuchteten Person bei einem Ganzkörperscanner

Die Brüsseler Pläne zur Zulassung der Geräte, die Menschen bis auf die Haut durchleuchten, war im Oktober bekannt geworden und auf heftige Kritik gestoßen. Mit den Geräten sollen Gegenstände erkennbar werden, die Metalldetektoren nicht aufspüren können. Allerdings machen sie körperliche Details sichtbar und griffen so zu tief in die Privatsphäre der Betroffenen ein, hieß es zur Kritik. Außerdem seien die möglichen gesundheitlichen Folgen noch nicht ausreichend bekannt.

Die Scanner werden an manchen Flughäfen bereits getestet. Die Geräte am Göteborger Flughafen arbeiten beispielsweise rein passiv mit der Strahlung im Millimeterbereich. Durch Auswertung der verschiedenen Reflexions- und Absorptionseigenschaften von Kleidung, Gegenständen und menschlichem Gewebe lassen sich Körperkonturen sichtbar machen. Backscatter-Röntgentechnik wiederum nutzt die Compton-Streuung normaler Röntgenstrahlen an Oberflächen. Auch mittels Terahertz-Strahlung lässt sich eine Person bis unter die Kleidung durchleuchten.

Siehe dazu auch:

(anw)