Standard-Patente: EU verzichtet auf Kartellstrafe gegen Motorola Mobility

Zwar findet die EU-Kommission, dass die Google-Tochter ihre standardrelevanten Patente wettbewerbswidrig gegen Apple eingesetzt hat, verhängt aber keine Strafe. Auch Samsung kommt mit einer Selbstverpflichtung davon.

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Die EU-Kommission verurteilt den Missbrauch standardrelevanter Patente durch Motorola Mobility, verzichtet aber auf eine Geldstrafe gegen die Google-Tochter. Das ist das Ergebnis einer fast zwei Jahre dauernden Untersuchung, in deren Verlauf die Kommission zu der Überzeugung gelangt war, dass Motorola seine Patentmacht gegen den Rivalen Apple missbraucht hat. Apple und Microsoft hatten sich in Brüssel beschwert. Zugleich akzeptiert die Kommission eine Selbstverpflichtung Samsungs, standardrelevante Patente nicht gegen die Wettbewerber einzusetzen.

Samsung und Motorola hatten versucht, den Verkauf von Apple-Produkte auf Basis von Standard-Patenten zu unterbinden

(Bild: dpa, Andreas Gebert)

Die EU-Kommission begründet den Verzicht auf eine Kartellstrafe gegen Motorola mit der fehlenden einschlägigen Rechtsprechung. Gerichte in den Mitgliedsstaaten seien hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Unterlassungsverfügungen auf Grundlage standardrelevanter Patente zu unterschiedlichen Bewertungen gekommen. Zudem gebe es noch keine Entscheidungen von EU-Gerichten.

Die drei Unternehmen sind in viele gegenseitige Patentklagen in mehreren Ländern verwickelt. In dem von der EU-Kommission behandelten Fall geht es um Patente, deren Nutzung zu standardgerechten Umsetzung von Techniken wie UMTS unumgänglich ist. Für solche Standard-Patente haben sich die Industriepartner darauf verständigt, dass die Inhaber von standardrelevanten Patenten deren Nutzung zu fairen und angemessen Lizenzkonditionen ermöglichen müssen. Um die konkrete Bedeutung dieser "FRAND"-Bedingungen gibt es jedoch immer wieder Streit.

Im dem Beschluss stellt die Kommission fest, dass Motorola in Deutschland gegen Apple missbräuchlich eine Unterlassungsverfügung auf der Grundlage eines standardrelevanten Patents erwirkt hatte, obwohl das Unternehmen verpflichtet sei, für das fragliche Patent eine Lizenz zu FRAND-Bedingungen zu erteilen. Damit habe die Google-Tochter gegen Wettbewerbsrecht verstoßen, zumal Apple sich bereit erklärt hatte, eine Lizenz zu erwerben und die von dem zuständigen deutschen Gericht festzulegenden FRAND-Gebühren zu zahlen.

Apple vs. Samsung, 2. Runde

Seit Ende März 2014 läuft der zweite Prozess zwischen Apple und Samsung. Diesmal geht es ausschließlich um angeblich verletzte Patente, Geschmacksmuster (Design-Patente) spielen keine Rolle. Apple verlangt einen Schadenersatz von 2 Milliarden US-Dollar, Samsung seinerseits möchte 7 Millionen haben.

Auch der südkoreanische Hersteller Samsung war wegen seines Umgang mit standardrelevanten Patenten ins Visier der EU-Wettbewerbshüter geraten. Auf Druck der Kommission hat sich Samsung nun dazu bereit erklärt, in Europa keine Unterlassungsverfügungen auf Grundlage seiner standardessentiellen Patente zu erwirken. Die Südkoreaner hatten zuvor versucht, Verkaufsverbote für Apple-Produkte durchzusetzen. Die Zusagen sind nun rechtlich verbindlich, teilte die EU-Kommission mit.

In dem erbitterten Patentkrieg der Mobilfunk-Branche will Samsung in Europa zunächst fünf Jahre lang keine solche Verbote mehr beantragen. Dies soll für Unternehmen gelten, die sich mit bestimmten Rahmenbedingungen bei den Lizenzgesprächen einverstanden erklären. Dazu gehört, dass Verhandlungen über die Nutzung der Patente bis zu zwölf Monate lang geführt werden. Wenn sich beide Seiten nicht einigen können, soll ein Gericht oder Schiedsgericht den Streit entscheiden. (lbe)