Pirate-Bay-Verantwortliche werfen Richter Befangenheit vor

Der Richter, der vier Pirate-Bay-Verantwortliche verurteilt hatte, sei durch seine Mitgliedschaft in einer Organisation, die die Rechte der Copyright-Inhaber stärken will, befangen gewesen, geht laut Medienberichten aus den Berufungsanträgen hervor.

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Die vier Verantwortlichen des schwedischen Torrent-Trackers The Pirate Bay stützen die angekündigte Berufung gegen ihre Verurteilung unter anderem auf Vorwürfe der Parteilichkeit des Richters Tomas Norström. Das schwedische Magazin Ny Teknik berichtet, das gehe aus den vier beim Berufungsgericht Svea hovrätt getrennt eingereichten Einsprüchen hervor. Die Pirate-Bay-Verantwortlichen wollen erreichen, dass ihr Fall neu verhandelt wird.

Kurz nach dem Urteilsspruch war bekannt geworden, dass Norström Mitglied in einer Organisation zum Schutz des Urheberrechts ist, in dem auch Repräsentanten der Medienindustrie vertreten sind, die als Kläger an dem Verfahren beteiligt waren. Außerdem soll er in einer Vereinigung mitwirken, die sich aktiv für eine Verschärfung des Urheberrechts einsetzt. In einem Interview mit der Zeitung Dagens Nyheter hatte Norström die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, er stehe den Organisationen nur beratend zur Seite.

Das lässt Peter Althin, einer der Anwälte der Pirate-Bay-Verantwortlichen, nicht gelten, wie CNet berichtet. Bereits durch die Mitgliedschaft in einer Organisation, die die Rechte der Copyright-Inhaber stärken will und deren Mitglieder an dem Verfahren beteiligt waren, fehle die Vertrauensgrundlage. Althin will auch geltend machen, dass die Pirate-Bay-Betreiber die Nutzer nicht zu Urheberrechtsverletzungen aufgerufen haben. Der Anwalt meint außerdem, die für das Urteil zugrundegelegte Schadenssumme sei zu hoch angesetzt.

Das Gericht hatte die vier Pirate-Bay-Verantwortlichen der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden und zu einjährigen Haftstrafe sowie Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt. Der Schadensersatz in Höhe von 30 Millionen Schwedischen Kronen (2,75 Millionen Euro) soll verschiedenen Film- und Musikunternehmen zugutekommen. (anw)