Streit um Internetsperren-Gesetz geht weiter

Mit einer bundesweiten Aktion will die Kinderhilfe das geplante Gesetz zur Sperrung von kinderpornografischen Internetseiten unterstützen. Der Verein "Missbrauchsopfer gegen Internetsperren" plant ebenfalls eine bundesweite Aktion.

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Im Streit um das Sperren von kinderpornografischen Internetseiten formieren sich Gegner und Befürworter. Mit einer bundesweiten Unterschriftenaktion will die Deutsche Kinderhilfe das geplante Gesetz zur Sperrung unterstützen. Der Auftakt sei an diesem Mittwoch vor dem Fußball-Bundesligaspiel von Arminia Bielefeld gegen 1899 Hoffenheim in der Bielefelder Schüco-Arena, sagte der Kinderhilfe-Vorsitzende Georg Ehrmann heute und bestätigte damit einen Bericht des Westfalen-Blatts vom selben Tag. Die Kinderschutzorganisation mit Sitz in Berlin wolle damit einen Kontrapunkt gegen die Online-Petition setzen, deren Ziel es ist, das Gesetz zu stoppen, hieß es weiter.

"Die 70.000 Unterstützer der Online-Petition repräsentieren nicht die Meinung der deutschen Bevölkerung, die meisten Deutschen wollen Kinderpornos gesperrt wissen", meinte Ehrmann. Ziel der Gegenaktion sei es, bis Ende Mai 100.000 Unterschriften zu sammeln. "Wir wollen verhindern, dass das Gesetzgebungsverfahren aufgrund der Online-Petition auf Eis gelegt wird." Da mehr als 50.000 Online-Eingaben vorliegen, muss der Petitionsausschuss des Bundestages über den Antrag diskutieren. Als weitere Stationen der Unterschriftenaktion nannte Ehrmann die BMW-Werke in München, Ministerien der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung sowie das Frankfurter Bankenviertel.

Derweil ruft der Verein "Missbrauchsopfer gegen Internetsperren" (MOGIS) zu bundesweiten Protestaktionen unter dem Motto "Grundgesetz lesen" auf. Ursprünglich hatte Christian Bahls aus dem Vorstand des Vereins vor, am 23. Mai am Reichstag aus dem Grundgesetz vorzulesen. Die Verfassung wird an diesem Tag 60 Jahre alt. Wegen der großen Resonanz soll diese "Flashmob" genannte Aktion bundesweit stattfinden. MOGIS meint, kein einziges Kind werde durch die leicht umgehbaren Blockaden weniger missbraucht, während die zu erwartenden Einschränkungen der Rezipientenfreiheit und des Fernmeldegeheimnisses erheblich seien. (anw)