EU baut Datenschutz aus
Die EU will die Institution eines EU-Datenschutzbeauftragten schaffen. Derzeit wird auch ein Warnbrief an Mitgliedstaaten vorbereitet, welche die EU-Datenschutzrichtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben.
In einem neuen Verordnungsvorschlag zum Schutz personenbezogener Daten soll die Institution eines Europäischen Datenschutzbeauftragten eingerichtet werden. Für die EU-Bürger bringt der Verordnungsvorschlag durchsetzbare Rechte. Sie haben nun das Recht auf Zugang, Berichtigung, Sperrung und Löschung sie betreffender personenbezogener Daten, die in den Akten der einzelnen Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft enthalten sind. Bei vermutetem Mißbrauch kann der Datenschutzbeauftragte angerufen werden.
Zugleich bereitet die Europäische Kommission einen Brandbrief an 9 Länder, darunter auch Deutschland, vor, welche die am 25. Oktober 1998 in Kraft getretene Datenschutzrichtlinie noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben. Erhält die Kommission von den betroffenen Mitgliedstaaten nicht innerhalb von zwei Monaten eine zufriedenstellende Antwort, kann sie sie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. (Christiane Schulzki-Haddouti)
Mehr in Telepolis: Mehr Rechte fĂĽr EU-BĂĽrger durch Datenschutzbeauftragten und Kommission dringt auf Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie (ame)