Milliardenstrafe für Chip-Hersteller Marvell erhöht

Ein Patentprozess mit der Carnegie-Mellon-Universität endete für den Marvell jetzt vorerst mit der Verurteilung zu 1,54 Milliarden US-Dollar Schadenersatz. Gleichzeitig setzte das Gericht Lizenzgebühren für die Zukunft fest.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 30 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Christian Kirsch

Mit einer Klage wegen der Verletzung zweier Patente war die Carnegie-Mellon-Universität (CMU) vor dem US-Bundesbezirksgericht in West-Pennsylvania (Az 2:09-cv-290) jetzt überaus erfolgreich: Diese erste Instanz verurteilte den auf den Bermudas ansässigen Chip-Hersteller Marvell zu einem an die CMU Schadenersatz von 1,54 Milliarden US-Dollar. 287 Millionen davon erkannte es der Uni zu, da Marvell vorsätzlich gehandelt habe. Die Jury hatte zuvor auf 1,17 Milliarden Dollar entschieden. Die beiden Schutzrechte beschreiben ein Verfahren zum Filtern von Störsignalen beim Zugriff auf Festplatten. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass Marvell zukünftig pro verkauftem Chip, der die Patente nutzt, 50 US-Cent Lizenzgebühren an die CMU zahlen muss.

Marvells SATA-Controller 88SE9230

(Bild: marvell.com)

Marvell war im August 2013 vor demselben Gericht mit dem Versuch gescheitert, den Schuldspruch der Geschworenen aufheben zu lassen und eine Neuauflage des Prozesses zu erreichen. Das jetzige Urteil wurd nicht das Ende des Verfahrens sein: Marvell, das 36 Prozent seines Geschäfts mit den Festplattenherstellern Western Digital und Seagate macht, erzielte im Finanzjahr 2014 insgesamt einen Umsatz von 3,4 Milliarden US-Dollar und hat 2 Milliarden an Barreserven. Das Unternehmen hat bereits in seinem Finanzbericht angekündigt, in die Berufung zu gehen und sich gleichzeitig um Bürgschaftsgeber für mögliche Schadenersatzzahlungen zu bemühen. (ck)