EU hegt Pläne zu grenzüberschreitenden "Ferndurchsuchungen"

Innen- und Justizminister haben einen umfassenden Plan zur besseren Bekämpfung der Internetkriminalität beschlossen.

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Von
  • Florian Rötzer

Bei dem letzten Treffen der EU-Justiz- und Innenminister am 27. und 28. November unter der französischen EU-Präsidentschaft wurde ein von der EU-Kommission vorgeschlagener Plan zu einer umfassenden und gemeinsamen Bekämpfung der Cyberkriminalität beschlossen. Neben einem standardisierten europäischen Informationssystem und besserer Koordination bei allen Formen von Cybercrime sind darin auch gemeinse Internet-Ermittlungsteams der EU und grenzüberschreitende heimliche Online-Durchsuchungen angedacht, wenn entsprechende Regelungen in dem jeweiligen Mitgliedsland, in dem die Ermittlung durchgeführt weren soll, gesetzlich verankert sind.

In einer Mitteilung hebt die EU-Kommission die Bedeutung des Plans hervor, indem das Ausmaß der Internetkriminalität drastisch geschildert wird: "In den Mitgliedstaaten der EU werden jeden Tag Tausende von Angriffen auf Informationssysteme verübt. Viren, die den Datendiebstahl von Personalcomputern erleichtern sollen, Spam, Identitätsdiebstahl und Kinderpornografie breiten sich immer mehr aus. Aktuellen Berichten zufolge hat sich die Zahl der im Internet verfügbaren Bilder von sexuell missbrauchten Kindern in den vergangenen fünf Jahren vervierfacht, und bei jeder zweiten Straftat im Internet geht es um die Herstellung, die Verbreitung oder den Verkauf von Kinderpornografie."

Ziel des Plans ist es, gegen die "unterschiedliche Vergehen, die mit elektronischen Netzwerken begangen werden", vorgehen zu können. Genannt werden in erster Linie Kinderpornografie, jede Form sexueller Gewalt, jede Art des Terrorismus und große Angriffe auf Informationssysteme. Auch die "traditionellen Straftaten, die mit dem Internet begangen werden, wie Identitätsdiebstahl, betrügerische Verkäufe, finanzielle Angebote, illegaler Handel besonders mit Drogen und Waffen", sollen mit der neuen Strategie besser bekämpft werden.

Eine der vorgesehenen kurzfristigen Maßnahmen ist ein effizienter Informationsaustausch zur Entdeckung und Prävention von Gefahren zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Privatwirtschaft. Geplant ist, dafür ein standardisiertes europäisches Informationssystem aufzubauen. Entwickelt werden sollen auch europaweite "Kooperationsmodelle" zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Privatwirtschaft, damit "Informationsersuche" schnell beantwortet werden können. Es sei dringend erforderlich, eine Definition für den Identitätsdiebstahl im Internet zu finden.

Europol wird beauftragt, eine europaweites "Warnplattform" für 300.000 Euro einzurichten, in das alle Mitgliedsländer Berichte über Internetstraftaten eingeben sollen und das Warnungen über entstehende Gefahren weiter geben soll. Europol werde weiterhin die Strafverfolgung der Behörden europaweit koordinieren.

Kurzfristig sollen auch nationale Regelungen für Cyberpatrouillen entwickelt werden, um Informationen, vor allem über verwendete Pseudonyme, europaweit auszutauschen. Für die "Online-Fahndung nach Tätern" müsse der Internetverkehr überwacht werden. Gewünscht werden gemeinsame Ermittlungsteams und Lösungen für das Roaming in Netzwerken sowie die durch Prepaid-Produkte ermöglichte anonyme Telekommnikation finden.

Mittelfristig ist geplant, das Blockieren oder Schließen von Kinderpornografie-Websites besser zu koordinieren und möglicherweise eine gemeinsame Blacklist anzulegen. Und es sollen "remote searches" (wörtlich "entfernte Durchsuchungen" oder "Ferndurchsuchungen", womit offensichtlich die in der deutschen Debatte "heimliche Online-Durchsuchung genannte umstrittene Maßnahme der Strafverfolger gemeint ist), erleichtert werden, wenn sie nach nationalen Gesetzen möglich sind. Dies soll "Investigationsteams ermöglichen, mit der Zustimmung des Gastlandes schnell auf Informationen zuzugreifen". (fr)