Bund setzt auf offenes Dokumentenformat ODF

Der IT-Rat der Bundesregierung hat beschlossenen, das von der ISO genormte Open Document Format in der Bundesverwaltung schrittweise einzusetzen. die Entwicklung des Konkurrenzstandards Office Open XML (OOXML) soll beobachtet werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 153 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der IT-Rat der Bundesregierung hat beschlossenen, das von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) im Jahr 2006 als Standard veröffentlichte Open Document Format (ODF) in der Bundesverwaltung schrittweise einzusetzen. Die Entwicklung des Konkurrenzformats Office Open XML (OOXML) aus dem Hause Microsoft, das die ISO im Februar in einer heftig umstrittenen Entscheidung ebenfalls normierte, soll zudem "mit Interesse" zunächst beobachtet werden. Dies gab das federführende Bundesinnenministerium am heutigen Dienstag bekannt.

Hans Bernhard Beus, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik und Vorsitzender des IT-Rats, bezeichnete die Entscheidung als "wichtigen Schritt, um den Wettbewerb zwischen den Software-Herstellern zu fördern, die IT-Sicherheit zu stärken und die Interoperabilität zu verbessern". Zur Erreichung dieser Ziele trage bei, dass offene Dokumentenformate "vollständig und regelmäßig veröffentlicht werden". Bürgern, Unternehmen und anderen Verwaltungen stehe nun künftig der Dokumentenaustausch mit der Bundesverwaltung auch per ODF offen. Die Behörden des Bundes werden laut dem Staatssekretär "spätestens ab Anfang 2010 in der Lage sein, diese Dokumente zu empfangen und zu versenden, zu lesen und auch zu bearbeiten".

Der IT-Rat setzt mit seinem Beschluss nach Angaben des Innenministeriums den Antrag des Bundestags für "mehr Wettbewerb durch offene Dokumentenstandards" vom Juli 2007 um. Die Empfehlung war damals umstritten, da die Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen offener IT-Standards "den Vorgaben der internationalen Standardisierungsorganisationen entsprechen" sollen. Gegner dieser Formulierung beklagten, dass damit eine sogenannte "RAND"-Lizenzierung (Reasonable And Non-Discriminatory) gestattet werde. Demnach müssen Anwender für die Nutzung eines derart lizenzierten Standards üblicherweise Geld zahlen oder sonstige Leistungen erbringen, was nicht mit den Prinzipien freier Software zu vereinen sei. An die Regierung erging mit dem Papier unter anderem der Auftrag, das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung "international akzeptierter, offener Dokumentenstandards" umfassend zu fördern. (Stefan Krempl) / (pmz)