Schaar fordert Nachbesserungen bei EU-Regelung zum Datenschutz bei Polizei und Justiz

Das Ziel, einen hohen und gleichwertigen Datenschutzstandard bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zu schaffen, werde durch den Beschluss nicht erreicht, kritisiert Bundesdatenschützer Peter Schaar.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat den in der vergangenen Woche von den Innenministern verabschiedeten EU-Rahmenbeschluss kritisiert, der den Umgang mit personenbezogenen Daten bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen regelt. Zwar sei zu begrüßen, sagt Schaar, dass nach über drei Jahren Beratungen auf EU-Ebene endlich ein gemeinsamer Rahmen zum Datenschutz bei Strafsachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten beschlossen wurde. "Das Ziel, einen hohen und gleichwertigen Datenschutzstandard bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zu schaffen, wird dadurch aber noch nicht erreicht."

Der Bundesdatenschützer missbilligt unter anderem, dass sich der Rahmenbeschluss auf den Datenaustausch zwischen den betreffenden Behörden der EU-Mitgliedstaaten beschränkt – die Datenverarbeitung durch Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf nationaler Ebene von den Regelungen aber unberührt bleibt. Dies sei schon deshalb unzureichend, weil die übermittelten Daten im Empfängerland mit den dort erhobenen Daten zusammengeführt werden, verdeutlicht Schaar. Es sei deshalb "völlig unpraktikabel", für diese Datenarten unterschiedliche Datenschutzstandards vorzusehen.

Auch die Rechte der Betroffenen werden Schaars Analyse zufolge nicht ausreichend gewährleistet. So sehe der Rahmenbeschluss zwar vor, dass es in den EU-Mitgliedstaaten Auskunfts-, Löschungs- und Berichtungsansprüche für die von der Datenverarbeitung Betroffenen geben muss, deren konkrete Ausgestaltung werde aber wiederum dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber überlassen. Ein einheitlicher Datenschutzstandard lasse sich so nicht erreichen, verdeutlicht Schaar. Dazu trage auch bei, dass es weiterhin kein unabhängiges Gremium der Datenschutzbeauftragten auf EU-Ebene in den Bereichen Polizei und Justiz gebe. Dies müsse geändert werden. (pmz)