FDP: Vorratsdatenspeicherung nicht begründet

In 934 Fällen haben Ermittler auf Vorratsdaten zugegriffen, erklärt die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP im Bundestag. Den Liberalen reichen die Angaben nicht, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen.

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Deutsche Ermittlungsbehörden nutzen die im Rahmen der gesetzlich verordneten Vorratsdatenspeicherung abgelegten Informationen offenbar ausgiebig. Nach Angaben der Bundesregierung haben Richter im Mai und Juni dieses Jahres in 2186 Ermittlungsverfahren den Zugriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern angeordnet. In 934 dieser Verfahren sei dabei auf Vorratsdaten zugegriffen worden. Der FDP reicht das nicht als Begründung für die sechsmonatige Speicherpflicht.

Das geht einem Bericht der Berliner Zeitung zufolge aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor. In 627 Fällen sei die Nutzung der Vorratsdaten nicht erforderlich gewesen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter. Bei weiteren 577 Verfahren sei nicht klar, ob Ermittler auf Vorratsdaten zugegriffen hätten. Nur in 96 Fällen sei der Antrag der Staatsanwaltschaft erfolglos geblieben.

Die 934 Zugriffe auf Vorratsdaten decken sich mit vorherigen Angaben der Bundesregierung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, das für die Beurteilung der Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der "Massenklage" von über 34.000 Bürgern einen entsprechenden Bericht angefordert hatte. Im September hatte Karlsruhe die erstmals im März verfügten Einschränkungen der Vorratsdatenspeicherung verlängert und einen zweiten Erfolgsbericht angefordert.

Die FDP sieht ihre Fragen (PDF-Datei) mit der bisher unveröffentlichten Antwort der Bundesregierung nicht ausreichend geklärt. Aus der Antwort gehe nicht hervor, in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht entscheidend für den Erfolg der Ermittlungen gewesen sein, monierte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz. "Die Angaben reichen nicht aus, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen", sagte sie der Zeitung. Das werde wohl auch das Bundesverfassungsgericht so sehen und die Vorratsdatenspeicherung daher aufheben. (vbr)