Kinderschützer für schärfere Internetsperren

Der Deutsche Kinderschutzbund hat sich mit anderen Organisationen zusammengetan, um Stellung für Internetsperren einzunehmen und weitere Forderungen zu stellen.

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Der Deutsche Kinderschutzbund will mit anderen Organisationen eine Stellungnahme für die Einrichtung von Internetsperren mitsamt weiteren Forderungen abgeben. Birgit Pohl vom Kinderschutzbund bestätigte gegenüber heise online einen Bericht im Handelsblatt, laut dem ihre Organisation dabei momentan mit dem Videotheken-Verband IVD, der Kinderschutzinitiative Ecpat und den Kinderschützern von Innocence in Danger koordiniert. Momentan beraten die Gremien des Kinderschutzbundes, mit einer offiziellen Stellungnahme sei am Nachmittag zu rechnen, so Pohl.

Die Organisationen unterstützen im Kern den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, allerdings sollte die Liste gesperrter Seiten durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert werden, hatte Ekkehard Mutschler, Vorstandsmitglied des Kinderschutzbundes, gegenüber dem Handelsblatt erklärt. Laut dem Gesetzesentwurf sollte diese Liste durch das Bundeskriminalamt erstellt werden und anschließend geheim bleiben. Auch sollte es nach Meinung der Kinderschützer nicht bei DNS-Sperren bleiben, diese sollten durch eine zusätzliche Technik verschärft werden.

Mit dieser Initiative geben erneut die Befürworter von Internetsperren ihrer Gegenseite Kontra. Die Online-Petition gegen Internetsperren, die mittlerweile über 81.000 Unterzeichner gefunden hat, rief die Deutsche Kinderhilfe mit einer Unterschriftenaktion für das Internetsperren-Gesetz auf den Plan. Das wiederum erregte den Unmut einer Gruppe von Eltern mit IT-Berufen, die sich als Verteidiger der Verbreitung von Kinderpornografie diffamiert sahen. Der Kinderschutzbund betrachtet laut Handelsblatt die Aktivitäten der Kinderhilfe argwöhnisch.

Ebenfalls argwöhnisch wird auf Netzpolitik.org die Beteiligung des Videothekenverbands an der Pro-Internetsperren-Initiative betrachtet. Der IVD gehöre zur Lobby der Rechteindustrie, die gegen Tauschbörsen und andere Umschlagplätze für unerlaubt kopierte, urheberrechtlich geschützte Werke vorgeht. Vor diesem Hintergrund könnte demnach das Thema Bekämpfung der Kinderpornografie durch Netzsperren der Dammbruch sein, viele andere missliebige Inhalte auch aus dem Netz zu sperren.

Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren, der im Zusammenhang mit den Internetsperren die Aufzeichnung von IP-Adressen kritisierte, hat derweil noch Bedenken anderer Art. Im Weblog des Fachverlags Beck schreibt er, die Bundesregierung hätte die EU von den Plänen informieren müssen. "Die vorgesehenen Sperrungspflichten regeln speziell Dienste in der Informationsgesellschaft. Sie greifen als nationaler Alleingang in Fragen ein, die gerade im Hinblick auf die Diskussionen im Europäischen Parlament über Sperrungspflichten im Internet von europaweiter Bedeutung sind."

Derweil sorgt ein nun bekannt gewordenes Urteil des Landgerichts Hamburg für Sorgenfalten bei den Providern. Durch das Urteil könnten Einstweilige Verfügungen zur Sperrung von Seiten mit anderweitig rechtswidrigen Inhalten künftig leicht zu erwirken sein, weil die Provider bald zwangsweise die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen haben.

Siehe dazu auch:

(anw)