Bundesrat segnet Gentest-Regeln und Ausweitung der Volkszählung ab

Die Länderkammer hat den Gesetzesentwurf zur Durchführung des für 2011 geplanten Zensus, das Gendiagnostikgesetz und eine kritische Stellungnahme zum Abkommen mit den USA zur Weitergabe sensibler Personendaten verabschiedet.

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Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag mit einer Reihe datenschutzrechtlicher Fragen beschäftigt. So hat die Länderkammer etwa den umstrittenen Gesetzesentwurf zur Durchführung der für 2011 geplanten Volkszählung verabschiedet, nachdem der Bundestag im April eine deutliche Ausweitung des Zensus beschlossen hatte. Ebenfalls passieren ließen die Länder das Gendiagnostikgesetz, wonach Arbeitgeber nur noch in Ausnahmen Gentests verlangen dürfen. Auch hat der Bundesrat das von der Bundesregierung größtenteils im Alleingang vorangetriebene Abkommen zur Weitergabe sensibler personenbezogener Informationen über Deutsche an die USA kritisiert.

Beim Gesetz zur Anordnung des Zensus lobten die Länderchefs, dass der Bundestag zuvor wichtige eigene Forderungen aufgegriffen habe. So sollen auch die Religionszugehörigkeit und ein eventueller Migrationshintergrund abgefragt werden. Damit verbessere sich die Qualität des Vorhabens, begrüßte der Bundesrat diesen Schritt. Zudem hat der Bund den Ländern versprochen, sich statt mit 84 mit 250 Millionen Euro an den Kosten für die Durchführung der Volkszählung zu beteiligen. Daten sollen bei dem gewählten Verfahren im Wesentlichen durch die Auswertung der Melderegister und anderer Verwaltungsdatenbanken erhoben werden. Den Stichprobenumfang bei den zusätzlich durchgeführten umfangreichen Haushaltsbefragungen erhöhte der Bundestag durch den Einbezug von Städten mit durchschnittlich etwa 200.000 Einwohnern von acht auf zehn Prozent der Bevölkerung.

Beim Gendiagnostikgesetz erklärt der Bundesrat in einer Entschließung, dass der Umgang mit genetischen Proben und Daten zu Forschungszwecken aufgrund der wachsenden Bedeutung der genetisch-medizinischen Forschung und der Zahl von Biobanken in einem eigenen Gesetz geregelt werden müsse. Zugleich bedauern die Länder, dass ihre Empfehlung zur Aufnahme von Bestimmungen im Rahmen der Durchführung des "Neugeborenen-Screenings" nicht berücksichtig worden seien und fordert einen Evaluierungsbericht bis Ende 2010. Bei den Baby-Untersuchungen geht es um die Früherkennung bestimmter angeborener Erkrankungen oder Störungen. Generell müssen laut dem Gesetz Erwachsene in Gentests nach gründlicher Beratung ausdrücklich einwilligen. Ferner darf der Betroffene über die Weitergabe, Aufbewahrung oder Vernichtung seiner Gendaten bestimmen. Eine Ausnahme gilt für Versicherungen bei hohen Auszahlungssummen.

Bei der Übereinkunft Deutschlands mit den USA zum Datenaustausch bemängelt der Bundesrat angesichts unterschiedlicher Datenschutzstandards der beiden Vertragsparteien, dass eine entscheidende Regelung zur Behandlung besonders sensibler Daten über die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen, die Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder die Gesundheit und das Sexualleben missglückt sei. Dass zum Transfer eine "besondere Relevanz" dieser Informationen gefordert werde, lasse die Anforderungen angesichts des schwammigen Begriffs unbestimmt, monieren die Länder. Auch die angestrebte Zweckbeschränkung auf die Verhinderung terroristischer Straftagen gehe nicht klar aus dem entsprechenden Artikel hervor, dessen Datenkategorien ferner zu weit gefasst seien.

Der Bundesrat beklagt, dass die Übereinkunft keine verbindlichen Löschungs- oder Prüffristen festlege. Schließlich fehle eine verbindliche Definition der schwerwiegenden Kriminalität und der terroristischen Straftaten, welche die Grundvoraussetzung für den Datenaustausch bilden sollen. Die Länder bitten daher die Bundesregierung, bei der Durchführung des Abkommens auf die Einhaltung eines hohen Datenschutzniveaus hinzuwirken und die genannten Aspekte bei künftigen Verhandlungen zu berücksichtigen. Für die Übermittlung personenbezogener Daten der besonderen Kategorien sei zudem außer bei Gefahr in Verzug die Zustimmung zweier Beamter des Bundeskriminalamtes (BKA) unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten der Wiesbadener Polizeibehörde einzuholen. Bürgerrechtler hatten zuvor den Stopp des Abkommens gefordert.

Keine Einwände hat der Bundesrat dagegen beim Entwurf zur Novellierung des Europol-Gesetzes, mit dem die Änderungen des Übereinkommens für das europäische Polizeiamt ins deutsche Recht umgesetzt werden soll. Die Justiz- und Innenminister der EU hatten sich im Vorfeld 2007 darauf geeinigt, dass Europol für grenzüberschreitende schwere Kriminalität und die Internetüberwachung auf Basis einer neuen Rechtsgrundlage zuständig sein soll. Den Mandatsbereich der Den Haager Polizeibehörde weiteten sie so deutlich aus. Gleichzeitig entfiel die im Europol-Übereinkommen enthaltene Beschränkung der Eurocops auf Straftaten organisierter Kriminalität. Insgesamt steht das Polizeiamt inzwischen auf einer neuen, leichter änderbaren Vertragsbasis. (Stefan Krempl) / (jk)