Zutritt nur für VIP-Kunden?

Ein aktueller EU-Gesetzesentwurf könnte aus dem Internet eine Shopping-Mall mit stark reglementiertem Zugang machen.

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Von
  • Ralf Grötker

Ein aktueller EU-Gesetzesentwurf könnte aus dem Internet eine Shopping-Mall mit stark reglementiertem Zugang machen.

Um es etwas überspitzt zu sagen: Das Ende der Institution "Internet" in der Form, wie wir sie bisher kennen, ist so gut wie besiegelt. Seit Anfang September 2013 liegt der Entwurf für eine neue EU-Verordnung "über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation" auf dem Tisch. Wenn die Vorlage, wie geplant, im Frühjahr 2014 umgesetzt wird, könnte das dazu führen, dass die Zeiten des nahezu uneingeschränkten Zugangs zu allen möglichen Informationen bald vorbei sein werden.

Denn die Netzanbieter haben ein Problem: Mit der zunehmenden Popularität von datenträchtigen Formaten wie YouTube und Online-TV steigen die Anforderungen an die technische Infrastruktur des Internets. Analysten des US-Telekommunikationsanbieters Cisco rechnen damit, dass sich der Datenverkehr in Deutschland in den kommenden fünf Jahren verdoppeln wird. Mit den bisherigen Leitungen würde das zu Engpässen führen. Ähnliches gilt auch für andere europäische Länder. Netzbetreiber müssen daher ihre Infrastrukturen ausbauen, darunter die Deutsche Telekom und France Telecom, aber auch Regionalanbieter wie htp in Niedersachsen und M-Net in Bayern. Allein über die bisher üblichen Gebühren der Kunden aber lässt sich dieser Ausbau nicht finanzieren, so die Netzbetreiber.

Wie die Beratungsagentur A.T. Kearney in einer Auftragsstudie errechnet hat, würde schon die bloße Anpassung der Infrastruktur an die Erfordernisse im Jahr 2014 die Renditen der Netzbetreiber so weit senken, dass sich das Geschäft kaum noch rentabel betreiben ließe.

Eine Lösung ist, allgemein die Preise für Flatrates zu erhöhen. Als zweite Alternative könnten abhängig vom Datenvolumen unterschiedliche Tarife gelten – wie es bereits im Mobilfunk üblich ist. Beides dürfte Kunden nicht gefallen, aber auf die Barrikaden werden sie deshalb wohl nicht gehen.

Anders könnte es bei der dritten Strategie aussehen: Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom, France Telecom oder Telecom Italia wollen, dass sich auch die Internetdienstleister wie Google oder Facebook an den Kosten für den Netzausbau beteiligen. Denn die profitieren schließlich von den großen Datenmengen, die durch die deutschen Leitungen fließen.

Die dafür nötige Technologie ist bereits auf dem Markt. Mit speziellen Verfahren wie der sogenannten Deep Packet Inspection (siehe Kasten) können Netzbetreiber den Datenverkehr in ihren Leitungen so regeln, dass bestimmte Arten von Angeboten und Informationen Vorfahrt erhalten – während andere im Stau stecken bleiben. Das könnte im Prinzip so weit gehen, dass Dienste mancher Firmen bevorzugt oder benachteiligt werden: etwa, indem "Vimeo"-Videos langsamer laden als solche von YouTube.

Was noch fehlt, ist ein Gesetz, das die Anwendung der Technologie zulässt. Hier kommt die neue EU-Verordnung zum Zuge. Sie soll es Netzbetreibern gestatten, mit Inhalte-Anbietern wie Facebook Spezialabkommen abzuschließen, nach der Devise: "Ihr zahlt, und wir sorgen dafür, dass eure Inhalte beim Endkunden Vorzug erhalten."

Im mobilen Internet ist dies bereits gängige Praxis. So hat etwa der Dienst Facebook mit Mobilfunkanbietern in 45 Ländern (darunter E-Plus in Deutschland) Abmachungen getroffen, nach denen Kunden von ihren Mobilgeräten aus kostenlos auf das Netzwerk zugreifen können. Kleinere Unternehmen, die Konkurrenzprodukte zu Facebook auf den Markt bringen wollen, dürften unter solchen Umständen keine großen Chancen mehr haben. Auf der anderen Seite können Netzanbieter Inhalte von der Angebotsliste streichen – so wie es die Telekom bereits heute praktiziert, wenn sie Nutzern ihrer mobilen Internetdienste den Zugang zu Skype verwehrt.

Nach Meinung von EU-Kommissarin Neelie Kroes, unter deren Regie die neue Verordnung erstellt wurde, beeinträchtigen derartige Abkommen das Internet, wie wir es bislang kennen, nicht – solange sie in klar deklarierten Premiumdiensten resultieren, die zusätzlich zum gewohnten Onlinezugang angeboten werden. "Das ist nichts Ungewöhnliches", meint die Kommissarin. "Postzusteller und Luftfahrtgesellschaften verfahren seit Jahrzehnten nach diesem Prinzip."

Viele Netzaktivisten fürchten jedoch, dass der Plan nicht aufgeht. Schon die Analogie zu den Postzustellern ist schief. Diese nämlich haben es nur mit dem Absender als Kunden zu tun. Netzbetreiber würden mit Endkunden und Inhalte-Anbietern verhandeln. Das Geschäftsmodell wäre also eher das eines Einkaufszentrums, dessen Betreiber gleichzeitig die Geschäfte für das Zentrum auswählt und mit den Kunden aushandelt, zu welchen Konditionen sie Zutritt zu dem Gebäude haben.

Dass Premiumangebote und ein gewöhnlicher Internetzugang mit akzeptabler Qualität langfristig nebeneinander bestehen werden, erscheint zudem unwahrscheinlich. Die EU-Kommissarin verspricht zwar, dass die Verordnung Netzneutralität fördern und der gezielten Benachteiligung von Online-Angeboten durch Netzbetreiber einen Riegel vorschieben werde.

Doch die Realität dürfte anders aussehen. "Da Netzbetreiber in vielen Regionen nahezu Monopolstellung haben, stünde es ihnen frei, sowohl Inhalte-Anbietern als auch Endkunden ihre Bedingungen praktisch zu diktieren", meint Kirsten Fiedler, politische Referentin bei der von 35 europäischen Bürgerrechtsvereinigungen getragenen Initiative European Digital Rights (EDRi) mit Sitz in Brüssel. Ein Szenario: Netzbetreiber könnten die Qualität der Inhalte im normalen Internet so weit herunterfahren, dass Endnutzer quasi gezwungen werden, auf den Premiumbereich umzusteigen. Zwar hält die Verordnung die Betreiber dazu an, zusätzlich zu den geplanten Premiumdiensten auch einen neutralen Netzzugang anzubieten. Sein Leistungsumfang ist jedoch nicht definiert.

"Wir hätten uns gewünscht, dass Premiumangebote auf echtzeitkritische Kommunikationsdienste beschränkt werden, die über geschlossene Netze genutzt werden und nicht mit dem offenen Internet konkurrieren", sagt Fiedler. Solche Dienste wären ihrer Ansicht nach etwa sinnvoll für Apps in der Medizin. "Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation hatte eine solche engere Definition von Spezialdiensten auch vorgeschlagen", so die EDRi-Referentin. "Leider hat die EU-Kommission einen anderen Weg gewählt."

In Deutschland existiert zwar eine Regelung, die Netzbetreiber verpflichtet, Neutralität zu gewährleisten. Doch sie ist praktisch wirkungslos. Denn um die dafür nötige Verordnung auf den Weg zu bringen, "wäre nicht nur wie üblich die Zustimmung des Bundesrats erforderlich, sondern auch jene des Bundestags", sagt der als Internetrecht-Experte bekannte Berliner Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer. Tritt die EU-Verordnung in Kraft, wäre die deutsche Regelung ohnehin nichtig: Europarecht geht nationalem Recht vor. (bsc)