Neue Ausnahmen von DRM-Umgehungsverbot im US-Copyright gefordert

Im kommenden Jahr entscheidet das Copyright Office der US-Kongressbibliothek turnusgemäß über Ausnahmen von dem im Copyright verankerten Verbot der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen. Am Dienstag war Annahmeschluss für Vorschläge.

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In den USA ist das Anhörungsverfahren für mögliche neue Ausnahmen vom Verbot der Umgehung von Kopierschutzsystemen angelaufen. Der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) verbietet das Knacken von Schutzmaßnahmen wie etwa DRM, macht aber einzelne Ausnahmen in Fällen, bei denen der Schutz eine legale Nutzung der geschützten Inhalte beeinträchtigt. Die Entscheidung über mögliche Ausnahmen obliegt dem Copyright Office der Kongressbibliothek (Library of Congress), das die Liste alle drei Jahre aktualisiert.

Die aktuelle Ausnahmeregelung läuft zum 28. Oktober 2009 aus. Bis zum Annahmeschluss am vergangenen Dienstag erhielt die Kongressbibliothek insgesamt 19 Anträge für Produktbereiche, die in der neuen Ausnahmeregelung berücksichtigt werden sollen. Darunter ist ein Antrag der Electronic Frontier Foundation (EFF), die den Einsatz von Softwaretools zur Überwindung von Firmware-Sperren in Smartphones legalisiert sehen will, um etwa auch nicht im App Store bezogene Programme von Drittanbietern auf dem iPhone installieren zu können.

Darüber hinaus soll auf Wunsch der EFF die Umgehung des DVD-Kopierschutzes erlaubt werden, um Auszüge des Materials legal verwenden zu können (Fair Use). Universitätsprofessoren, die in einer langen Liste verzeichnet sind, fordern in ihrem Antrag, die für Universitäten bei DVDs bestehende Ausnahme für Lehrzwecke auf alle Lehrer und auch Dokumentarfilmer auszudehnen.

Zu Forschungs- und Testzwecken sowie zur Behebung von Sicherheitsrisiken will die Universität Michigan Kopierschutzmaßnahmen bei Audio- und Videoaufnahmen umgehen dürfen. Einem Antrag der Harvard-Universität zufolge sollen DRM-Schutzsysteme auch umgangen werden dürfen, wenn die Nutzung der legal erworbenen Audio- oder Videodateien etwa durch den Ausfall eines zentralen DRM-Verwaltungsservers unmöglich wird.

Die Amerikanische Blindenstiftung fordert eine Verlängerung der bereits 2003 und 2006 gewährten Ausnahme für eBooks, bei denen die Möglichkeit der Sprachausgabe durch Kopierschutzsysteme deaktiviert wurde. Ebenfalls verlängert werden soll die Ausnahme für Software, die aufgrund eines verlorenen oder defekten Hardware-Dongles nicht mehr benutzt werden kann.

Alle Anträge zielen auf eine zentrale Schwäche des Gesetzes: Dieses erlaubt zwar die Nutzung geschützter Inhalte unter bestimmten Umständen etwa zu Forschungszwecken oder als Zitat, verbietet aber gleichzeitig jede Umgehung von Schutzsystemen und hebelt damit auch Fair Use praktisch aus. Noch im Dezember will die Library of Congress einen Entwurf für die neuen Ausnahmeregeln vorlegen, der dann bis Anfang Februar 2009 kommentiert werden kann. (vbr)