Bürgerrechtler rufen zum Aktionstag für die Grundrechte auf

In rund 20 deutschen Städten finden am 60. Geburtstag des Grundgesetzes Aktionen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und von Partnerorganisationen statt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 130 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und Partnerorganisationen rufen für den kommenden Samstag, den 23. Mai, den 60. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, zu einem Aktionstag für die Grundrechte auf. In gut 20 deutschen Städten wollen sie mit Informationsveranstaltungen, "Grundrechtsfesten" und Demonstrationen "das Vertrauen in unsere Sicherheit in einer freien Gesellschaft stärken", wie es im Aufruf heißt.

Der AK Vorrat fordert eine Wende in der Innenpolitik: "Ein Überwachungsmoratorium soll sämtliche neuen Überwachungspläne wie Internetzensur, Aufzeichnung unseres Surfverhaltens im Internet und die Entwicklung des 'Nacktscanners' stoppen." Bereits bestehende Überwachungsgesetze sollten von einer unabhängigen Grundrechteagentur systematisch auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen überprüft werden, meinen die Bürgerrechtler. Statt "exzessiver Überwachung" solle gezielt und nachhaltig die Sicherheit gestärkt werden. padeluun vom AK Vorrat ergänzt: "Wir haben immer darauf hingewiesen, dass Vorratsdatenspeicherung Begehrlichkeiten weckt. Die Skandale bei Lidl, Telekom und Bahn zeigen, dass das kein akademisches Szenario ist, sondern geübte Praxis."

Als Veranstaltungen, mit denen die Bürgerrechtler "die historische Errungenschaft der Freiheitsrechte als Erbe der Aufklärung" in Erinnerung rufen wollen, sind in Frankfurt, Kiel und München Demonstrationen geplant. In Jena, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Offenburg, Nürnberg und Landau sollen Informationsstände aufgebaut werden, in Hannover, Ingolstadt, Regensburg und Berlin sollen Grundrechtefeiern stattfinden. In Mannheim und Speyer sind künstlerische Aktionen geplant. Der AK Vorrat ist unter anderem Initiator einer "Massenklage" von über 34.000 Bürgern beim Bundesverfassungsgericht gegen die seit 1. Januar 2008 geltende Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung. (anw)