Bitcoinhandel in Deutschland wahrscheinlich umsatzsteuerpflichtig

Einer Auskunft des Bundesfinanzministeriums nach wird wohl Umsatzsteuer auf den gewerblichen Verkauf von Bitcoins fällig. Schlimmstensfalls könnten so Bitcoin-akzeptierende Händler doppelt besteuert werden.

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Der Handel mit der virtuellen Währung Bitcoin ist in Deutschland wahrscheinlich umsatzsteuerpflichtig. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf die Anfrage des Bundestagsabgeordneten Tim Ostermann (CDU) hervor, die die Lobbyvereinigung Bundesverband Bitcoin e. V. publik gemacht hat.

Das Bundesfinanzministerium sieht keine Gründe, Bitcoinverkäufe von der Umsatzsteuer zu befreien.

(Bild: dpa, Jens Kalaene/Archiv)

Demnach würden beim gewerblichen Verkauf von Bitcoins keine Umsätze im klassischen Zahlungsverkehr oder mit verbrieften Forderungen, Vermögensanteilen und ähnlichem anfallen. Vielmehr handele es sich dabei um „sonstige Leistungen“, die keinerlei Steuerbefreiungen unterlägen. Für Händler und Gastronomen, die Bitcoins akzeptieren, könnte das eine Doppelbesteuerung bedeuten, wie Kritiker befürchten: Sie müssten möglicherweise sowohl beim Verkauf ihrer Waren Umsatzsteuer zahlen als auch dann, wenn sie die für die Waren eingenommenen Bitcoins umtauschen und gegen Euro verkaufen.

Die Einschätzung überrascht angesichts einer kürzlichen Entscheidung aus Großbritannien: Die dortige Steuerbehörde hatte Anfang März mit Bezug auf die Europäische Umsatzsteuerrichtlinie bekannt gegeben, Bitcoins nicht mehr als umsatzsteuerpflichtige Gutscheine sondern als Privatgeld einzustufen und damit von der Umsatzsteuer auszunehmen. Das Bundesfinanzministerium geht jedoch nicht davon aus, dass eine solche Steuerbefreiung aus der EU-Richtlinie folge. Vielmehr sei die britische Auslegung nur vorläufig bis zu einer Entscheidung auf EU-Ebene und nicht maßgeblich oder verbindlich für andere Mitgliedsstaaten.

Laut Pressemitteilung sorgt sich der Bundesverband Bitcoin nach dieser Entscheidung nun um die sich langsam entwickelnde Bitcoinwirtschaft und sieht Deutschland bereits als möglichen „Innovationsverlierer“. Zugleich kündigte der Verband an, Unternehmen dabei zu unterstützen, auf europäischer Ebene für "eine innovationsfreundliche Behandlung“ von Bitcoin-Umsätzen zu streiten.

Auch Oliver Flaskämper, Chef des deutschen Bitcoinhandelsplatzes Bitcoin.de, zeigte sich gegenüber heise online unzufrieden mit der Entscheidung: "Da man Bitcoins nur als Währung benutzen kann, müssen diese aus unserer Sicht auch als Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anerkannt werden.“ Am Ende werde wohl der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen, "wie denn nun die für alle EU-Länder verbindliche EU-Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf den Bitcoin auszulegen ist".

Um eventuelle Doppelbesteuerung zu vermeiden, empfahl er Händlern, die Bitcoins akzeptieren wollen, Dienstleister wie Bitpay oder Coinbase zu nutzen. Diese wickeln gegen Gebühr die Bitcoinzahlungen für ihre Gewerbekunden ab und sorgen auch für einen sofortigen Umtausch des Kryptogelds, so dass letztlich nur normales Geld auf dem Händlerkonto landet. "Da diese Dienste im sogenannten umsatzsteuerlichen Drittland USA sitzen, sind die Umsätze in diesen Fällen wohl von der Steuer befreit", führte Flaskämper aus. (axk)